Schufa-Recht: Außergerichtlicher Erfolg gegen die Telekom Deutschland GmbH

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Erst vor wenigen Wochen wandte sich ein Hotel-Dienstleister aus Nordrhein-Westfalen an das Team der Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, mit der Bitte, einen negativen Schufa-Eintrag zu überprüfen. Nach Durchsicht der Unterlagen war für den zuständigen Schufa-Experten Dr. Tintemann schnell klar, dass es gute Möglichkeiten gibt, gegen den Negativeintrag vorzugehen. Der Eintrag seitens der Telekom Deutschland GmbH belastete den Scorewert des Mandanten enorm.

Wie kam es zu dem Eintrag bei der Schufa Holding AG?

Der Hotel-Dienstleister war seit Jahren Kunde der Telekom Deutschland GmbH. Im Jahr 2014 wurde das bisherige Vertragsverhältnis auf einen anderen Vertrag umgestellt, was jedoch bei der Telekom selbst offenbar nicht ins System o.ä. übertragen wurde. Daraus folgte, dass die Telekom Deutschland GmbH, mit Sitz im Landgrabenweg 151, 53227 Bonn, die weitere Vertragslaufzeit bei dem betroffenen Kunden weiterhin in Rechnung stellte.

Trotz mehrfacherer Kontaktaufnahme und der Bitte um Klärung der Angelegenheit wurde seitens der Telekom an dem Standpunkt festgehalten, dass der Negativeintrag zu der vermeintlichen Forderung bestehen bleibt. Ferner wurde im Jahr 2014 sogar noch ein sog. Mahnbescheid erlassen, gegen welchen der Rheinländer umgehend Widerspruch einlegte. Anschließend geschah für längere Zeit nichts mehr.

Erst einige Monate später bemerkte der Betroffene, dass die Forderung bei der Schufa Holding AG eingetragen wurde. Einen Vollstreckungsbescheid gab es aufgrund des Widerspruchs natürlich nicht mehr und auch ein gerichtliches Verfahren wurde seitens der Telekom nie betrieben.

Schnelle Lösung

Der Sachverhalt wurde durch den zuständigen Rechtsanwalt der Kanzlei AdvoAdvice umgehend bei der Gegenseite vorgetragen. Auch die Schufa Holding AG wurde über diesen Schritt informiert. Während sich die Telekom Deutschland GmbH zu dem Vorgang bislang noch nicht äußerte, informierte die Schufa Holding AG über die Löschung des Eintrages. Zufrieden kommentiert Rechtsanwalt Dr. Tintemann: „Häufig liegt einem Schufa-Eintrag ein für den Betroffenen undurchsichtiger Sachverhalt zugrunde. Es hilft manchmal bereits, diesen Sachverhalt mit einer rechtlichen Einordnung an die eintragenden Stellen bzw. die Schufa Holding AG zu übermitteln, um eine Lösung durch Löschung des Eintrags herbeizuführen. Die Schufa Holding AG bekommt ihre Informationen normalerweise direkt durch die entsprechenden Vertragspartner, sodass es häufig zu einer einseitigen Darstellung der Interessen und der eingetragenen Forderungen kommt. Taucht eine inhaltlich belastbare Gegendarstellung auf, kann dies schnell zum gewünschten Ergebnis in Form der Aufklärung und Löschung eines Negativeintrages führen.“

Betroffene, die ebenfalls durch einen negativen Schufa-Eintrag belastet werden, ist zu empfehlen, einen Anwalt mit entsprechender Expertise zu kontaktieren. In vielen Fällen gibt es die Möglichkeit, etwas gegen bestehende Einträge zu unternehmen. Wichtig ist: Je schneller gehandelt wird, desto eher kann geholfen werden. Bei Fragen stehen das Expertenteam der AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB unter nebenstehender Telefonnummer gerne zur Verfügung.



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