Schulplatzklagen Hamburg gehen in die Schlußrunde

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Derzeit läuft in der Kanzlei der Rechtsanwältin und Fachanwältin Schuback erfolgreich auch dieses Jahr wieder die Schulplatzklagekampagne der Einschulungssaison 2023/24 für die einzuschulenden Erstklässler und die Fünftklässler für die weiterführenden Schulen. 

Dabei sind besonders für die einzuschulenden Fünftklässler diese Schulplatzklagen stets von ganz besonders hoher Bedeutung, denn auf den einmal zugewiesenen Schulen bleiben sie schließlich nicht nur die längste Zeit, bis zum Schulende, sondern erwerben dort auch ihren Schulabschluss am Ende.

Ein guter Schulabschluss, auch von einer Schule mit gutem Ruf, ist von hoher Bedeutung für den weiteren Berufsweg, denn Arbeitgeber schauen bei Bewerbungen sowohl für Ausbildungsplätze wie nach einem evtl. Studium für Arbeitsplätze, durchaus sehr genau darauf, auf welcher Schule der Schulabschluss erworben wurde. 

In diesem Jahr hat der Schulsenator eine größere Anzahl von neuen Schulgebäuden geplant für die kommenden Jahre aufgrund der vorliegenden und für die ganz enormen Zuwächse von rund 300.000 mehr Schülerinnen und Schülern, die in den kommenden Jahren in Hamburg erwartet werden, und hat dieses Jahr beginnend schon neue Schulgebäude eingesetzt, teils sehr große Schulen wie „Campus“-Schulen, durch Umwidmung von Gebäuden bzw. Anbauten etc. 

Allerdings sind das durchaus nicht immer diejenigen Schulen, die den Wünschen und den Notwendigkeiten der Familien auch entsprechen, z.B. bei individuellen Härtegründen, genauso wird oft auch ein sonderpädagogischer Förderbedarf falsch bewertet. Vor allem wird oft in den meisten Fällen der in der Kanzlei Schuback ständig geführten Schulplatzklagen erhebliche schwere Fehler in den rechtlich äußerst komplizierten Verteilungsrunden der relevanten rechtlichen Zuteilungskriterien, immer wieder vorzufinden. Diese Fehler werden von einer darin längjährig  prozesserfahrenen Fachanwältin regelmäßig untersucht und fast immer ein oder mitunter mehrere Fehler gefunden, und damit die zunächst abgelehnten Schulplätze noch gesichert. 

Diese werden von der Kanzlei Schuback seit knapp 20 Jahren in einem gezielten und geordneten speziellen Verfahren der Schulplatzklagen untersucht und aufgedeckt und die notwendigen Eilverfahren am Verwaltungsgericht geführt, und fast immer bisher mit Erfolg. Mitunter ist dies sogar schon im Widerspruchsverfahren möglich, noch bevor der Eilantrag beim Verwaltungsgericht vorgelegt wird. 

Derzeit läuft nun längst die Schulplatzklagesaison für die Einschulungen zu Mitte August 2023. Viele Eltern führen zunächst, wie die Rechtsanwältin Schuback weiß, ihr Widerspruchsverfahren selbst. Dabei werden jedoch, wie die fast 20jährige Erfahrung dabei zeigt, sehr oft fehlerhafte Argumente von Eltern geführt, die dann nicht nur nichts „nützen“, sondern zudem schaden, nämlich genau rechtlich kontraproduktiv waren. Wichtig ist es immer, die sehr ziselierte und sich dynamisch verändernde Rechtsprechung des jeweiligen Verwaltungsgerichts, zu kennen und mit viel langjähriger Erfahrung richtig und sauber zu argumentieren sowie die Verteilungen prüfen und kritisieren zu können. 

Erfahrungsgemäß wenden sich in allen Jahren oft noch im Juli (manchmal sogar auch noch im August) Eltern, die enttäuscht sind, dass „ihr“ eigenes Widerspruchsverfahren, selbst geführt, bei der Schulbehörde „hängt“ und nicht beschieden wird, dann im Juli zu Beginn der Schulsommerferien an die Kanzlei Schuback, damit dort dann noch die Fehler in der eigenen Widerspruchsführung gerettet werden möglichst, und das wichtige Eilverfahren noch eingeleitet wird. 

Rechtsanwältin und Fachanwältin Iris Schuback, Hamburg


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