Schulplatzklageverfahren für Erstklässler zum Sommerschuljahr 2017 haben Anfang April begonnen

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Für das kommende Schuljahr 2017 zum Sommer 2017 hat in Hamburg die Schulbehörde nun die Schulplatzbescheide für die Erstklässler an die Schulen zur Versendung freigegeben und sind die Schulzuweisungen am 28. März 2017 für dieses Jahr versendet worden.

Alle Eltern halten nun entweder den Zuweisungsbescheid über ihre Wunschschule in den Händen, oder aber leider eine Ablehnung und Zuweisung zu einer anderen Schule.

Viele Eltern auch dieses Jahr wieder Ablehnungen der beantragten Schulen erhalten. Es läuft nun die Widerspruchsfrist, die einzuhalten ist. Ebenso wird für diejenigen Eltern, die ihren gewünschten Schulplatz durchsetzen und deshalb gerichtlich einklagen wollen, nun das entsprechende Verfahren notwendig und stehen nun an.

Die Kanzlei Rechtsanwältin Iris Schuback hat bereits jetzt Ende März 2017 schon zahlreiche Mandatsaufträge für Schulplatzwiderspruchsverfahren und -klagen erhalten, und hat nun mit den ersten Verfahren bereits begonnen, die begehrten Schulplätze geltend zu machen als Schulanwältin in Norddeutschland.

Wenn Hilfe für die Prüfung und Durchsetzung des gewünschten, aber abgelehnten, Schulplatzes gewünscht ist, ist es ratsam, während des Laufs der Widerspruchsfrist, sich an die Kanzlei Schuback zu wenden, um möglichst frühzeitig an den Verfahren und den Möglichkeiten und Chancen teilnehmen zu können.

Rechtsanwältin und 

Fachanwältin für Verwaltungsrecht 

Iris Schuback


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