Schulplatzverfahren der Saison 2020 hat nun Ende Februar/Anfang März 2020 begonnen

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Nunmehr Ende Februar/Anfang März 2020 hat die Schulplatzklagesaison in der Kanzlei der Fachanwältin Schuback begonnen. 

Nach einigen Erstberatungen zu Möglichkeiten und Vorgehen ist nun in den ersten Mandaten dieses Jahres durch das Aufkommen der ersten Wunschschulplatz-Ablehnungsbescheide der Schulbehörde die Tätigkeit der Widerspruchsverfahren hierzu eingeleitet und begonnen worden. 

Derzeit liegen Ablehnungen für Schulplätze für den Wechsel zur 7. Jahrgangsstufe vor, in besonderen Lagen von entweder gewünschtem Schulwechsel oder notwendigem nach besonderen klassenübergreifenden Lernort-Schulen, die nach der 6. Jahrgangsklasse einen Wechsel zur 7. hin benötigen.

Es ist sinnvoll, frühzeitig fachanwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um alle Möglichkeiten und Chancen kennenzulernen und die anwaltlichen Möglichkeiten und Erfahrungen frühzeitig zu nutzen, falls man eine Ablehnung der Wunschschule erwartet oder vermutet. Je früher die Erfolgsaussichten geprüft werden und ein geeignetes Vorgehen entworfen wird, desto höher können die Chancen genutzt sein.

Ab Erhalt einer Ablehnung für eine Schule läuft eine kurze Widerspruchsfrist. Es ist zweckmäßig, den Widerspruch von Beginn an zielführend anhand der Rechtsprechung zum betreffenden Fall individuell zu begründen, denn fehlgehende Argumente von Eltern im Widerspruchsverfahren können nicht mehr nachträglich vom Fachanwalt gestrichen werden, diese sind zweckmäßig von Beginn an zu prüfen. Lediglich subjektiv als Ausnahmesituation empfundene Begleiterscheinungen und Schwierigkeiten sind oft rechtlich objektiv nicht geschützt, wie z. B. etwa ein erschwertes, von den Schulen hoch unerwünschtes „Elterntaxi“ am Morgen.

Die Kanzlei Rechtsanwältin Iris Schuback hat bereits jetzt im Januar und Februar 2020 schon mehrere Beratungen zu diesjährigen Schulplatzwiderspruchsverfahren und -klagen geführt und nun erste Verfahren eingeleitet.

Wenden Sie sich gern für die Terminvereinbarung zu einem ersten individuellen Beratungsgespräch an das Sekretariat der Kanzlei.

Rechtsanwältin und

Fachanwältin für Verwaltungsrecht 

Iris Schuback


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