Schulplatzvergabe für weiterführende Schule (Integrierte Gesamtschule) in Halle (Saale) rechtswidrig

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In Halle (Saale) gibt es aktuell wieder großen Streit um die zur Verfügung stehenden Plätze an weiterführenden Schulen. Während es noch vor einigen Jahren die Gymnasien gewesen sind, die dem Ansturm auf die freien Plätze nur durch Losverfahren gerecht werden konnten, so sind es nunmehr wiederholt die Gesamtschulen, die die beliebteste Schulform darstellen.

Den Eltern steht gemäߧ 34 Abs. 1, Abs. 2 SchulG LSA das Recht der Wahl einer Schulform für ihre Kinder an einer weiterführenden Schule ab dem fünften Schuljahr als Anspruch zu. Hierzu hatte das OVG des Landes Sachsen-Anhalt auch in einem Verfahren gegen die Stadt Halle (Saale) bereits zu einem früheren Zeitpunkt entschieden, dass dieses Wahlrecht dann in rechtswidriger Weise beschränkt wird, wenn die ursprünglich gewählte Schulform in keiner Weise mehr zur Verfügung steht.

Durch unsere Kanzlei wurden aktuell drei Eltern rechtlich beraten und vertreten, bei denen genau dieser Sachverhalt eingetreten war. Im Rahmen von zwei Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz vor dem VG Halle wurde für die betroffenen Kinder der Besuch der integrierten Gesamtschule „Am Steintor“ erstritten. Parallel hierzu wurde von anderer Seite ebenfalls ein Verfahren mit diesem Ziel gewonnen. Der von uns weiterhin vertretenen Mutter konnte daraufhin durch ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben gegenüber der Stadt geholfen werden. Ihr Sohn wird ab dem nächsten Schuljahr die IGS II besuchen können.

Das Verwaltungsgericht Halle hat entschieden, dass Stadt Halle (Saale) bereits keine wirksame Rechtsgrundlage besteht, auf deren Grundlage Kapazitätsgrenzen der Schulen, seien dies Gymnasien oder Gesamtschulen hätten festgelegt werden können. Hierfür wäre eine wirksame Satzung notwendig. Da eine solche Satzung jedoch nicht bestehe, seien die durchgeführten Losverfahren insgesamt rechtswidrig. Denjenigen Eltern und Schülern, die sich hiergegen wehren, seien die begehrten Plätze „bis an die Grenzen der Funktionsfähigkeit“ der betroffenen Schulen zur Verfügung zu stellen.

Diese Verfahren zeigen, dass es sich lohnt, mit anwaltlicher Hilfe und der damit verbundenen Expertise und Erfahrung seine Ansprüche auch auf dem Gebiet des Rechts geltend zu machen.


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