Schulrecht - Landesschulamt per Eilverfahren zum Stellen von Lehrern verpflichtet

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Eltern konnten eine Schulschließung erfolgreich verhindern

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat am 8. September 2020 entschieden, dass das Landesschulamt Sachsen-Anhalt, Lehrer an der Grundschule in Siersleben ab dem 9. September 2020 einzusetzen hat. Bis dahin haben die Eltern die Organisation der Schule und des Unterrichts in eigener Verantwortung und mit Hilfe ehemals pensionierter Lehrer umgesetzt.

Die Eltern haben das Schulamt verpflichten können.

Nachdem das VG Halle mit Beschluss vom 26. August 2020 zum Az. 6 B 223/20 HAL festgestellt hat, dass der Widerspruch der Antragsteller gegen die Allgemeinverfügung über die Schließung der Grundschule aufschiebende Wirkung hat, ging es nun darum, dass der Unterricht an dieser Schule auch tatsächlich wieder aufzunehmen ist. Notwendig hierfür ist das pädagogische Personal an der Schule einzusetzen.

Das OVG hat die Beschwerde des Landesschulamtes Sachsen-Anhalt gegen den Beschluss des VG Halle vom 2. September 2020, mit dem dem Schulamt aufgegeben worden ist, die Lehrer zu entsenden, zurückgewiesen.

Nach Auffassung des Oberverwaltunsggerichts kann das Landesschulamt nach der gebotenen summarischen Prüfung nicht durchdringen, soweit es meint, dass die Aufnahme des Schulbetriebs aufgrund von Umständen, die es nicht zu verantworten habe, noch nicht möglich sei, so dass die Bereitstellung von Personal keinen Sinn mache. 

Zweifel des Schulamtes waren nicht durchdringend.

Das Landesschulamt trug vor, dass es Zweifel an der Erfüllung der baurechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Grundschule sowie die fehlende Fertigstellung eines Hygieneplans im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie habe. Diese Gesichtspunkte stehen jedoch, so das OVG in aller Deutlichkeit, der Bereitstellung von Lehrpersonal nicht entgegen. 

Zudem war diese Argumentation von Anfang an falsch. Denn die Eltern hatten über Nacht den ersten Schultag am 27. August 2020 u.a. auch so vorbereitet, dass sie das offizielle Hygienekonzept der Stadt für die Schulen durch das Bereitstellen der hierfür notwendigen Mittel umgesetzt haben.

Bürgerschaftliches Engagement und ein langer Kampf wurden rechtsstaatlich geadelt.


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