Schwanger in der Probezeit: Sind Sie jetzt sicher?
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Bin ich während der Probezeit vor Kündigung geschützt?
Ja, sobald eine Schwangerschaft besteht, greift der besondere Kündigungsschutz des Mutterschutzgesetzes (§ 17 MuSchG). Kündigungen während der Schwangerschaft oder bis zu vier Monate nach der Entbindung sind unzulässig. Eine Ausnahme liegt nur vor, wenn die zuständige Landesaufsichtsbehörde zustimmt – dies geschieht in der Regel nur bei gravierenden Gründen, wie z. B. einer Firmeninsolvenz.
Muss ich den Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren?
Damit der Kündigungsschutz greift, müssen Sie Ihren Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren. Sollte eine Kündigung ausgesprochen werden, haben Sie zwei Wochen Zeit, die Schwangerschaft nachträglich mitzuteilen. Verpassen Sie diese Frist, kann der Schutz nur unter besonderen Umständen nachträglich gewährt werden, etwa wenn Sie selbst nichts von der Schwangerschaft wussten.
Darf ich meine Schwangerschaft verschweigen?
Ja, laut Bundesarbeitsgericht (BAG) ist es zulässig, eine Schwangerschaft während eines Bewerbungsgesprächs oder in der Probezeit zu verschweigen. Es besteht keine Pflicht zur Offenlegung, auch wenn viele Arbeitnehmerinnen dies aus Angst vor negativen Konsequenzen tun.
Was passiert, wenn ich während der Probezeit schwanger werde und gekündigt werde?
Sollte trotz Schwangerschaft eine Kündigung ausgesprochen werden, haben Sie die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Wichtig ist, dass dies innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung geschieht. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann hierbei wertvolle Unterstützung bieten.
Welche finanziellen Ansprüche habe ich?
Während der Schwangerschaft erhalten Sie weiterhin Ihren vereinbarten Lohn. Sobald der Mutterschutz beginnt (in der Regel sechs Wochen vor der Geburt), erhalten Sie Mutterschutzlohn in Höhe Ihres vollen Gehalts. Dieser wird auf Basis der letzten drei Monate berechnet, falls das Gehalt schwankt.
Was tun, wenn ich rechtliche Hilfe brauche?
Sollten Sie Fragen zu Ihrer Situation haben, zögern Sie nicht, rechtlichen Rat einzuholen.
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