Schwarzarbeit – Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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Durch Schwarzarbeit entgehen dem Bund jedes Jahr um die 300 Milliarden Euro. Doch anstatt die Anreize für den schnellen Cash nebenher zu minimieren, reagiert der Gesetzgeber mit höheren Strafen. Diese sind seit 2004 im eigens hierfür verabschiedeten Schwarzarbeitsgesetz festgelegt. Alles was Sie darüber wissen müssen, erfahren Sie im folgenden Artikel.

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Was gilt als Schwarzarbeit?

Die sperrige Definition in § 1 Abs.2 SchwarzArbG lautet wie folgt:


Schwarzarbeit leistet, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei

Als Arbeitgeber, Unternehmer oder versicherungspflichtiger Selbständiger seine sich aufgrund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Melde- Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt,

Als Steuerpflichtiger seine sich aufgrund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden steuerlichen Pflichten nicht erfüllt,

Als Empfänger von Sozialleistungen seine sich aufgrund der Dienst- oder Werkleistungen ergebenden Mittelungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt,

Als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen seiner sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes nicht nachgekommen ist oder die erforderliche Reisegewerbekarte nicht erworben hat,

Als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbständig betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein.

 

Abgekürzt arbeitet man schwarz, wenn man eine Arbeitsleistung („Dienst- oder Werkleistungen“) erbringt und keine Steuern oder Sozialversicherungsabgaben dafür zahlt, oder seinen Betrieb nicht ordnungsgemäß angemeldet hat.


Ab wann gilt eine Arbeit als Schwarzarbeit?

Schwarzarbeit ist eine regelmäßig ausgeübte, auf Gewinn ausgerichtete Tätigkeit.

Gefälligkeitsarbeiten für Nachbarn, Freunde und Verwandte sind davon ausgenommen, auch wenn Sie dafür ein Entgelt erhalten. Wenn Sie also Ihrem Nachbarn den Gartenzaun streichen, Ihrer Mutter das Haus neu verputzen oder Ihrem Schwager das Dach decken, und dafür anschließend (aus Dankbarkeit, und ohne vorherige Vereinbarung) etwas Geld zugesteckt bekommen, ist das keine Schwarzarbeit. Es sei denn, Sie kommen alle paar Wochen wieder, machen dieselbe Arbeit, und bekommen denselben Betrag dafür, oder Sie kassieren unverhältnismäßig hohe Summen dafür ab.


Ist Schwarzarbeit eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat?

Ob Schwarzarbeit zivilrechtlich (also als Ordnungswidrigkeit) oder strafrechtlich (also als Straftat) gewertet wird, hängt davon ab, gegen welchen Punkt des SchwarzArbG Sie verstoßen haben. Eine fehlende Anmeldung oder Eintragung in der Handwerksrolle gilt als Ordnungswidrigkeit. Wenn Sie nach Punkt 2 Ihrer Steuerpflicht nicht nachkommen, begehen Sie Steuerhinterziehung, und damit eine Straftat. Dasselbe gilt, wenn Sie sich als Arbeitgeber der Veruntreuung von Arbeitsentgelt schuldig machen.


Welche Strafen drohen bei Schwarzarbeit?

Im Bereich der Ordnungswidrigkeiten, wie Beschäftigung ohne Anmeldung ist mit saftigen Bußgeldern von bis zu 50.000 € zu rechnen.

Straftaten wie Veruntreuung oder Steuerhinterziehung werden mit Geldstrafen, oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren geahndet. Hohe Freiheitsstrafen für Schwarzarbeit sind allerdings höchst selten und nur in schweren Fällen zu erwarten.


Was kann passieren, wenn ich zusätzlich zu meinem normalen Job schwarzarbeite?

Gerade im Handwerksbereich gehen viele Normalbeschäftigte zusätzlich nebenher schwarzarbeiten, um etwas dazu zu verdienen. Abgesehen von den zu erwartenden Bußgeldern begründet ein solches zusätzliches illegales Arbeitsverhältnis die fristlose Kündigung.


Was kann passieren, wenn ich schwarzarbeite, und Hartz IV beziehe?

Schwarz zu arbeiten, ohne dies zu versteuern, und dabei Hartz IV zu kassieren, erfüllt den Straftatbestand der Erschleichung von Sozialleistungen. Dies wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft. Außerdem wird natürlich die Zahlung der Sozialleistungen eingestellt.


Was soll ich tun, wenn ich der Schwarzarbeit beschuldigt werde?

Wenn Sie sich eines (oder mehrerer) Punkte des SchwarzArbG schuldig gemacht haben, und gegen Sie strafrechtlich ermittelt wird, sollten Sie zunächst einmal der Ermittlungsbehörde gegenüber keinerlei Angaben zur Sache machen, und einen im Strafrecht erfahrenen Anwalt hinzu ziehen. Es gibt, sofern Sie sich nicht durch vorschnelle Aussagen selbst belasten, zahlreiche Möglichkeiten für einen Verteidiger, Umstände zu Ihren Gunsten geltend zu machen, um das Strafmaß so niedrig wie möglich zu halten. Dazu bedarf es jedoch rechtlicher Expertise und Einsicht in die Ermittlungsakten. Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Strafrecht spezialisiert und arbeiten bundesweit.

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