Schwere Vorwürfe gegen Klinik in München: Kind erleidet massiven Gehirnschaden

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Im Klinikum Großhadern ist es Ende 2012 zu einem tragischen Zwischenfall gekommen. Einem Kind wurde von einem nicht-ärztlichen Mitarbeiter des Krankenhauses ein Schlafmittel verabreicht. Es kam dann zu einem Atemstillstand. Das Kind ist dauerhaft ins Wachkoma gefallen.

Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass vertritt die betroffene Familie. Das Kind sollte sich in der Klinik lediglich einer Kernspin-Untersuchung unterziehen. Dazu wurde es ruhig gestellt. Das Mädchen erlitt bei dieser eigentlich harmlosen Routineuntersuchung einen schweren Hirnschaden und schwebt in Lebensgefahr. Ein Fehler der Klinik, sagen die Eltern - doch die weist das zurück. Die Staatsanwaltschaft München ermittelt.

Die von den Eltern erhobenen Vorwürfe sind schwerwiegend: Mitarbeiter der Radiologie sollen dem Kind eigenmächtig eine Überdosis Schlafmittel verabreicht haben, weil es zu unruhig war und damit den Zeitplan der Abteilung durcheinander gebracht habe. Anschließend sei die Mutter ohne weitere Kontrolle mit dem noch narkotisierten Mädchen heimgeschickt worden. Das Klinikum hat die Vorwürfe in einer Stellungnahme an die Süddeutsche Zeitung zurückgewiesen: Der Personal habe nur nach ärztlicher Absprache und in angemessener Dosis sediert - die Hirnschädigung sei vermutlich auf eine Grunderkrankung zurückzuführen.

Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass bestreitet die Schutzbehauptung der Klinik, dass die Dosierung für die Sedierung der Patientin mit dem Medikament unter dem Wert, der in der Fachliteratur als Maximalwert genannt wird, erfolgt sei. Sollte die Haftpflichtversicherung der Klinik, die eingeschaltet ist, an der Aufklärung des Sachverhaltes nicht mitwirken, etwa durch Beauftragung eines Sachverständigen, wird sich der Gang vor ein Zivilgericht nicht vermeiden lassen. Ein medizinisches Gerichtsgutachten wird der Familie dann Klarheit verschaffen. "Ungeachtet dessen gehe ich davon aus, dass die Staatsanwaltschaft die Stellungnahme eines Sachverständigen anfordern wird", sagt Dr. Klass. Im Streitfall habe nicht-ärztliches Personal in der Radiologie Entscheidungen getroffen, die lediglich von einem Facharzt getroffen hätten werden können. Das sei ebenso unverantwortlich, wie die Entlassung des noch sedierten Kindes.

In einem vergleichbaren Fall hat das Kammergericht Berlin wegen Verursachung eines schweren Hirnschadens bei der Narkotisierung eines Kleinkindes 650.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.



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