Selbstständigkeit – worauf muss man zu Beginn der Selbstständigkeit rechtlich unbedingt achten?

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Wer sich beruflich selbständig machen möchte, ist meistens schon genug damit beschäftigt, die Umsetzung seiner Geschäftsidee in die Praxis zu planen. Es gibt allerdings auch einige rechtliche Dinge, die bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit beachtet werden müssen. Wir haben hier einmal fünf rechtliche Punkte zusammengestellt, an die jeder Selbstständige von Anfang an denken sollte.

1. Gewerbe anmelden? 

Zunächst muss man sich einmal darüber klar werden, ob es sich bei der beabsichtigten selbstständigen Tätigkeit um ein Gewerbe handelt oder man hier freiberuflich tätig wird. Schließlich muss man ein Gewerbe zum Beginn der Tätigkeit beim örtlichen Gewerbe- bzw. Ordnungsamt anmelden. Erfolgt die Anmeldung gar nicht oder verspätet, können Bußgelder verhängt werden.

Für freiberufliche Tätigkeiten, etwa von Rechtsanwälten, Ärzten oder Architekten oder auch im wissenschaftlichen, künstlerischen oder erzieherischen Bereich gilt dies nicht, hier entfällt der Gang zum Gewerbeamt. D. h. aber nicht, dass Freiberufler überhaupt nichts machen müssen. Freiberufler müssen dem Finanzamt spätestens nach vier Wochen die Aufnahme ihre Tätigkeit anzeigen.

2. Rechtsform

Zudem muss sich jeder Selbstständige am Anfang entscheiden, in welcher Rechtsform er sein Geschäft betreiben will. Am einfachsten und unkompliziertesten ist es zwar, am Anfang als sog. Einzelkaufmann oder als einzelner Freiberufler zu starten. Ein nicht zu unterschätzender Nachteil ist aber, dass man dann persönlich und unbegrenzt mit seinem Privatvermögen haftet. Stellt sich die Geschäftsidee als doch nicht so brillant heraus, kann dies im schlimmsten Fall bis hin zur Privatinsolvenz führen. 

Entscheidet man sich daher schon von Anfang an für die Gründung einer GmbH, kann dies nicht passieren, da grundsätzlich nur die Gesellschaft, nicht aber die Gesellschafter haften. Hier sind allerdings einige rechtliche Dinge zu beachten. So braucht man selbst, wenn man eine sog. 1-Mann-GmbH gründet, schon von Anfang an einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag. Dabei sollte man nicht auf gängige Muster zurückgreifen, sondern einen auf sich als Unternehmer zugeschnittenen Gesellschaftsvertrag verwenden.

3. Internet 

Heutzutage gibt es so gut wie keine Geschäftsidee und keine Unternehmen mehr, die ohne Internetauftritt auskommt. Daher muss penibel darauf geachtet werden, dass die Website des Unternehmens von Anfang an den rechtlichen Anforderungen genügt. Hierzu gehört ein vollständiges, richtiges und nicht zuletzt gut erreichbares Impressum. Zudem muss man darauf achten, dass man auf seiner Website keine fremden Rechte wie etwa Urheberrechte verletzt. So ist dringend davon abzuraten, fremde Inhalte wie Fotos, Videos oder Texte ohne Einverständnis des Rechtsinhabers zu verwenden. 

Für Onlineshops, gerade wenn sie sich an Verbraucher richten, sind die Anforderungen wegen der bestehenden umfangreichen Informationspflichten noch weitaus höher. Online kann man viele Fehler machen, bei denen Abmahnungen von Mitbewerbern drohen, die zu einer erheblichen Kostenbelastung des jungen Unternehmens führen können.

4. Datenschutz 

In diesem Zusammenhang ist auch immer der Datenschutz von Anfang an „mitzudenken“. So gehört zu jeder gewerblichen Webseite eine aussagekräftige Datenschutzerklärung. Der Datenschutz ist allerdings nicht auf den Onlinebereich begrenzt, sondern muss auch im Unternehmen „gelebt“ werden. 

Auch hier ist in rechtlicher Hinsicht vieles zu beachten, nicht zuletzt dank der seit Mai 2018 zu beachtenden EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Passieren hier Fehler, können die Aufsichtsbehörden empfindliche Bußgelder verhängen.

5. Wettbewerbsverbot

Gerade wenn man sich aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus selbstständig machen möchte, sollte man klären, ob hier ein wirksames nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart wurde. Der Arbeitgeber kann nämlich durchaus ein berechtigtes Interesse daran haben, seinem Arbeitnehmer für eine gewisse Zeit zu verbieten, ihm Konkurrenz zu machen. 

Allerdings sind auch Fälle denkbar, in denen ein im Vertrag stehendes Wettbewerbsverbot nicht wirksam ist. Daher sollte dieser Punkt vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit unbedingt abgeklärt werden.

Über die Kanzlei Mutschke:

Die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine Kanzlei für Unternehmensrecht und berät ihre Mandanten sowohl in der Gründungsphase als auch im laufenden Geschäft, insbesondere auch in wettbewerbsrechtlichen Fragen. Die Kanzlei ist deutschlandweit sowie international tätig und unterhält Büros in Düsseldorf und Bielefeld.



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