Veröffentlicht von:

Gesellschafter-Geschäftsführer in GmbHs: Selbstständigkeit oder Angestellter?

  • 2 Minuten Lesezeit

Risiko Gesellschafter-Geschäftsführer

GmbHs sind in der Geschäftswelt weit verbreitet und spielen eine wichtige Rolle in der deutschen Wirtschaft. In dieser Unternehmensform gibt es oft Gesellschafter-Geschäftsführer, die sowohl Gesellschafter als auch in leitender Position als Geschäftsführer tätig sind. Aber wie wird ihr rechtlicher Status im Sozialrecht wirklich bestimmt? Sind sie Selbstständige oder Angestellte? Diese Fragen können für Laien oft verwirrend sein. In diesem Artikel werden wir versuchen, diese komplexe Thematik auf verständliche Weise zu beleuchten.

Gesellschafter-Geschäftsführer - Wer sind sie?

Zunächst einmal: Was genau ist ein Gesellschafter-Geschäftsführer? In einer GmbH ist der Geschäftsführer die Person, die das Unternehmen als gesetzliches Organ leitet. Wenn diese Person gleichzeitig Gesellschafter (also Anteilseigner) der GmbH ist, sprechen wir von einem Gesellschafter-Geschäftsführer.

Selbstständigkeit oder Angestelltendasein?

Die Frage, ob ein Gesellschafter-Geschäftsführer als selbstständig oder als angestellt betrachtet wird, hat erhebliche Auswirkungen im Sozialrecht. Selbstständige haben andere Pflichten und Rechte in Bezug auf Sozialversicherungen als Angestellte. 

Die Abgrenzung zwischen Selbstständigkeit und Angestelltendasein hängt von verschiedenen Faktoren ab:

1. Wie viel Kontrolle hat der Gesellschafter-Geschäftsführer?

  • Selbstständige haben in der Regel die Kontrolle über ihre Arbeit und entscheiden eigenständig über ihre Arbeitsweise. Bei Gesellschafter-Geschäftsführern wird entscheidend darauf abgestellt, wer in der Gesellschafterversammlung Gesellschafterbeschlüsse verhindern kann.
  • Angestellte hingegen folgen den Anweisungen ihres Arbeitgebers und arbeiten nach dessen Vorgaben. Angestellte Gesellschafter-Geschäftsführer unterliegen den Weisungen der Gesellschafterversammlung.

2. Besteht ein unternehmerisches Risiko?

  • Selbstständige tragen oft ein unternehmerisches Risiko, zum Beispiel im Falle von Gewinn- und Verlustbeteiligungen.
  • Angestellte erhalten in der Regel ein festes Gehalt und tragen kein unternehmerisches Risiko.

3. Inwiefern ist der Gesellschafter-Geschäftsführer in den Betrieb eingegliedert?

  • Selbstständige arbeiten oft nach eigenem Ermessen und sind nicht eng in den betrieblichen Ablauf eingebunden.
  • Angestellte sind Teil des täglichen Betriebs und arbeiten regelmäßig nach einem festen Arbeitsplan.

Warum ist das wichtig?

Die Unterscheidung zwischen Selbstständigkeit und Angestelltendasein beeinflusst, wie Gesellschafter-Geschäftsführer in Bezug auf die Sozialversicherungen behandelt werden. Selbstständige müssen sich in der Regel selbst um ihre soziale Absicherung kümmern. Bei Angestellten wird die Sozialversicherung durch ihren Arbeitgeber sichergestellt.

Hinweis des Anwalts für Sozialversicherungsrecht:

Es sollte daher für alle Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH eine sozialrechtliche Bewertung des Status erfolgen. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, sollte ein Statusfeststellungsverfahren bei der DRV allerdings erst nach einer fachkundigen Bewertung eingeleitet werden.

Es wird fachkundige Unterstützung von spezialisierten Anwälten dringend angeraten. 

Wir helfen Ihnen gerne – bundesweit! 

Bitte beachten Sie auch unsere Dienstleistungsangebot Statusprüfstelle:

https://www.etl-rechtsanwaelte.de/statuspruefstelle

Foto(s): ETL RA GmbH

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Raik Pentzek

Beiträge zum Thema