Urheberrechtsfalle eBay: Warum Cover & Screenshots teuer werden können
- 3 Minuten Lesezeit
Wer gebrauchte Bücher, CDs, DVDs, Spiele oder Software auf eBay verkauft, nutzt zur Artikelbeschreibung häufig Produktbilder wie Cover, Screenshots oder offizielle Packshots. Was viele nicht wissen: Die Verwendung solcher Bilder kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen – mit teuren Folgen. Doch was steckt dahinter? Und wie können Sie sich schützen?

Warum sind Produktbilder auf eBay problematisch?
Cover von Büchern oder DVDs, Screenshots von Spielen oder auch Herstellerfotos von Technikprodukten unterliegen in der Regel dem Urheberrecht. Die Rechte liegen meist beim Verlag, Hersteller oder Entwickler – also nicht beim privaten Verkäufer. Auch wenn die Bilder öffentlich zugänglich sind, heißt das nicht, dass sie frei genutzt werden dürfen.
Gerade bei Wiederverkäufen auf eBay, Kleinanzeigen oder anderen Plattformen wird dieses Risiko oft unterschätzt. Viele Verkäufer greifen einfach auf Google-Bilder oder offizielle Produktseiten zurück. Das kann teuer werden: Abmahnkanzleien durchsuchen gezielt Verkaufsplattformen nach solchen Verstößen – und fordern dann Schadenersatz, Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Erstattung von Anwaltskosten.
Was genau wird abgemahnt?
Die häufigsten Vorwürfe lauten:
- Verwendung von urheberrechtlich geschützten Covern, Screenshots oder Herstellerfotos ohne Lizenz
- Veröffentlichung solcher Bilder auf eBay & Co. im Rahmen eines Verkaufsangebots
- Teilweise sogar: Nutzung von Bildern aus anderen eBay-Angeboten („Bildklau“)

Wie sieht die Rechtslage aus?
Grundsätzlich gilt: Nur wer Urheber eines Bildes ist oder eine entsprechende Lizenz hat, darf es verwenden. Eine Ausnahme gibt es nur selten – z. B. wenn ein Hersteller seine Bilder ausdrücklich für den Wiederverkauf freigegeben hat (etwa über sogenannte Reseller- oder Presse-Kits). Das ist jedoch die Ausnahme, nicht die Regel.
Die bloße Tatsache, dass ein Produkt gebraucht verkauft wird, rechtfertigt keine Nutzung geschützter Bilder. Auch private Verkäufer sind rechtlich zur Einhaltung des Urheberrechts verpflichtet – und haften bei Verstößen.
Was kann ich tun, wenn ich abgemahnt wurde?
Nicht ignorieren! Eine Abmahnung ist ernst zu nehmen. Ignorieren kann zur Klage führen.
Nicht vorschnell unterschreiben! Die beigefügte Unterlassungserklärung ist oft zu weitreichend.
Keine voreiligen Zahlungen leisten! Ob und in welcher Höhe überhaupt ein Anspruch besteht, sollte geprüft werden.
Awaltliche Hilfe einholen! Ein auf Urheberrecht spezialisierter Anwalt kann die Abmahnung prüfen, die Unterlassungserklärung modifizieren oder ggf. ganz zurückweisen.
Wie kann ich mich als Verkäufer absichern?
- Nutzen Sie eigene Fotos, auch wenn diese weniger „professionell“ aussehen – sie sind rechtlich sicher.
- Verwenden Sie keine Bilder aus Google, von Amazon oder aus anderen eBay-Angeboten.
- Prüfen Sie, ob der Rechteinhaber eine Nutzung ausdrücklich erlaubt hat – z. B. über offizielle Händlerportale.
- Lassen Sie im Zweifel ein Produkt lieber ohne Bild einstellen als ein fremdes zu nutzen.

Rechtstipp:
Beim Verkauf über eBay & Co. gilt: Lieber eigene Bilder machen als fremde Rechte verletzen! Eine vermeintlich harmlose Nutzung von Produktbildern kann schnell mehrere hundert Euro kosten – pro Bild. Gerade wenn Sie regelmäßig verkaufen, sollten Sie Ihre Angebote auf rechtliche Fallstricke prüfen lassen.
Sie haben eine Abmahnung erhalten oder wollen sich im Vorfeld absichern? Wir beraten Sie gern – schnell, kompetent und mit Blick auf wirtschaftlich sinnvolle Lösungen.

Wie können wir helfen?
Die Kanzlei Mutschke ist in Deutschland als eine der führenden Kanzleien im Bereich des Verbraucherschutzes tätig. Kontaktieren Sie uns, gerne helfen wir auch Ihnen!
Vielleicht kennen Sie uns auch schon aus dem TV oder aus der Zeitung? Rechtsanwältin Nicole Mutschke ist eine der bekanntesten deutschen Rechtsanwältinnen und als Rechtsexpertin regelmäßiger Gast in zahlreichen TV Sendungen und Zeitungen/Zeitschriften. Unter anderem ist sie bekannt aus dem ZDF, RTL, ntv, sternTV, Achtung Verbrechen!, WDR, BILD, Handelsblatt und vielen weiteren Formaten.
Auf unseren Social Media-Kanälen geben wir spannende Einblicke in die Rechtswelt und versorgen unsere Zuschauer mit nützlichen Tipps und der aktuellsten Rechtsprechung zu relevanten Themen. Auf YouTube folgen uns mehr als 150.000 Menschen, auf TikTok knapp 140.000.
Artikel teilen: