Sensationeller Beschluss – Fahrzeuge ohne Rückruf, wie ist die Sachlage?

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Nach dem Beschluss der Bundesgerichtshof (BHG) am 28. Januar 2020, dass von nun an vermehrt Gutachten vor Gericht eingesetzt werden, sind die Chancen für die Verbraucher gestiegen.

Der Präzedenzfall im Diesel-Skandal (Az. 7 U 263/18) gab dem BGH Anlass für diesen Beschluss. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle verhandelte in einem Fall eines nicht offiziell zurückgerufenen Fahrzeugs. Hier wurde ohne Gutachten das Verfahren aufgenommen unter der Tatsache, dass der Kläger lediglich darauf spekulierte, dass andere Fahrzeuge mit dem Motor OM 651 bereits zurückgerufen wurden, jedoch sein Fahrzeug von dem Rückruf nicht betroffen war. 

Es handelt sich hierbei um Fahrzeuge, die noch nicht zurückgerufen wurden, wobei jedoch andere Fahrzeugmodelle mit dem gleichen Motor bereits durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als manipuliert zurückgerufen wurden. 

Das Recht des klagenden Verbrauchers sei durch das OLG Celle verletzt worden, so der BGH am 28. Januar. Dies hat zur Folge, dass bei zukünftigen Verfahren, von nicht offiziell zurückgerufenen Fahrzeugen, nun vermehrt Gutachten zur Hilfe gezogen werden.  

Die Beweislast liegt nach dem deutschen Recht auf Seiten des Klägers. Bisher konnten die Kläger (Verbraucher) in der Regel nicht ausreichende Beweise gegen die Automobilkonzerne vorlegen. Der veröffentliche Beschluss des BGH bekundet, dass die Beweislast für den klagenden Verbraucher zu hoch sei, da in der Regel nur wenige mit den Sachkenntnissen vertraut sind. So ist es dem Kläger schier unmöglich zu wissen, ob die unzulässige Abschalteinrichtung in ihrem Fahrzeugmodell verbaut ist. Das Blatt hat sich durch den genannten Fall des OLG Celle gewendet und fortan wird es für Verbraucher eine höhere Chance geben, Schadensersatz zu bekommen, auch ohne dass ihr Fahrzeug offiziell zurückgerufen wurde. 

Haben Sie einen offiziellen Rückruf erhalten oder vermuten Ihr Fahrzeug ist von der manipulierten Abschalteinrichtung betroffen?  

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