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SEO-Vertrag kündigen? Rückzahlung möglich?

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Einen SEO-Vertrag kündigen bzw. zu beenden ist ein vergleichsweise häufiger Vertragsbeendigungs-Wunsch. Das liegt in der Typizität von SEO begründet. Gerade im Bereich der SEO-Verträge herrscht ein erhebliches Konfliktpotential.

Warum ist das so? Wie kann man solche Konflikte auflösen? Und vor allem: Kann man einen SEO-Vertrag bei Unzufriedenheit (fristlos) kündigen?

SEO-Vertrag: Massives Konfliktpotential

SEO? Kurz für Search Engine Optimization – Suchmaschinenoptimierung!

Wer heutzutage nicht im Internet gefunden wird, erhält (branchenabhängig) weniger Aufträge. In vielen Branchen ist SEO mittlerweile unverzichtbar. Daher sprießen sog. SEO-Agenturen und SEO-Anbieter aus dem Boden.

Wie so oft gibt es gute und schlechte SEO-Anbieter. Aber wie in kaum einem anderen Vertragsfeld gibt es im Rahmen der SEO-Verträge ein sehr hohes Potential für Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien.

Das liegt in der Natur von SEO begründet:

  • Auf der einen Seite kommt man mit SEO selten schnell zum Erfolg. SEO dauert.
  • Auf der anderen Seite fallen regelmäßig hohe Kosten an. Sofort.
  • Und: SEO ist nur begrenzt „überprüfbar“ und es besteht regelmäßig eine asymmetrische Wissensverteilung.

SEO-Verträge erfordern Geduld

Es ist psychologisch schwer verkraftbar, wenn man der SEO-Agentur Monat für Monat 1.000 Euro überweist, nach fünf Monaten aber noch kein spür- oder messbarer Erfolg eingetreten scheint. 5.000 Euro für die Katz? 

Und der Mensch ist sowieso ungeduldig…

Erschwerend kommt hinzu: Auftraggeber in puncto SEO sind vermehrt auch nicht so „digitalaffine“ Personen. Also die Art Menschenschlag, die noch vor nicht allzu langer Zeit auf etwaige SEO-Angebote entgegnete mit: „Brauche ich nicht diesen Internet-Quatsch“. Wenn sie es dann doch brauchen bzw. beauftragen, ermangelt es gerade dieser Klientel häufig an der notwendigen Geduld. Motto: „Werbung in Zeitungen hat doch auch immer sofort gefruchtet“.

Aber es ist, wie es ist: Es liegt in den Algorithmen von Google begründet, dass einige Zeit vergehen kann, bis SEO seine erste – und insbesondere seine volle – Wirkmacht entfalten kann.

Die ersten organischen Google-Treffer bei umkämpften Suchbegriffen sind regelmäßig mehrere Jahre alt. Das ist kein Zufall.

SEO-Vertrag kündigen, wenn man im Ranking fällt?

Was aber, wenn man sogar im Google-Ranking fällt? Dann muss doch ein Kündigungsrecht für den SEO-Vertrag bestehen? Und ein Anspruch auf Rückzahlungen?

Auch das ist keineswegs zwangsläufig der Fall.

Grundsätzlich erstmal wichtig: SEO-Verträge sind regelmäßig (konkludent) als Dienstverträge ausgestaltet. Das bedeutet grob, dass kein konkreter Erfolg geschuldet ist. Sondern nur das vereinbarte „beste Bemühen“ der SEO-Agentur. Werkverträge sind nur in seltenen Fällen bzw. nur im Hinblick auf kleinere Vertragsbestandteile anzunehmen (z.B. das Setzen einer bestimmten Anzahl von Backlinks).

Im Hinblick auf den erhofften Erfolg gilt zu bedenken: Mittlerweile betreibt – je nach Branche – auch fast jeder Mitbewerber SEO. Folgerichtig gibt es dann auch hier Gewinner und Verlierer. Trotz professioneller (und kostspieliger) Unterstützung.

Plakativ: Wenn ein Fußballverein neue Spieler für teures Geld verpflichtet, ist damit auch noch kein Erfolg garantiert. Bzw. anders gewendet: Auch wenn Bayern München nach der Verpflichtung von Messi und Ronaldo in der folgenden Saison absteigt, erhielten Messi und Ronaldo grundsätzlich Ihr volles Gehalt.

So ist es auch bei SEO-Verträgen. Jedenfalls grundsätzlich.

SEO-Vertrag kündigen bzw. Rückerstattung möglich!

Es gibt aber ein großes Aber: Wenn der SEO-Vertrag gänzlich unzureichend ausgeführt wird oder sonstige „unschöne“ Ereignisse in der Vertragsbeziehung eintreten, kann ein Recht zur fristlosen Kündigung bestehen. In Einzelfällen kann auch ein Anspruch auf „Rückerstattungen“ jeglicher bisher geleisteter Zahlungen bestehen.

An dieser Stelle ein kleiner Einschub: Der „SEO-Boom“ hat zur Folge, dass auch schwarze Schafe an (selbsternannten) SEO-Agenturen das Geschäftsfeld für sich entdecken. Der Bereich SEO zieht gewissermaßen schwarze Schafe an. Denn er ist lukrativ und die Erfolge sind eben selten „wirklich messbar“. 

Auf den Punkt: Das Thema SEO eignet sich gut, um Menschen und Unternehmen zu besch***.

Hauptgrund: Die Google-Algorithmen sind weitgehend geheim. Freilich existieren diverse gute Analysetools, aber die Kausalität zwischen (Nicht-)Leistung und SEO-Ranking lässt sich nur schwer (gerichtsfest) validieren.

Mitunter kann also auch ein dubioser SEO-Anbieter argumentieren: „Aber wird haben doch unser Bestes gegeben.“

Narrenfreiheit haben entsprechende schwarze Schafe aber keinesfalls. Es gibt durchaus Angriffspunkte bzw. valide wichtige Gründe für eine sofortige Vertragsbeendigung.

Auch eine volle „Rückabwicklung“ des Vertrags mitsamt Rückerstattung bereits gezahlter Beträge ist möglich (via [aufgerechnetem] Schadensersatz). Allerdings nur in Ausnahmefällen, da hiermit gewissermaßen mit dienstvertraglichen Grundsätzen gebrochen wird. Die Rechtsprechung verlangt insoweit eine „völlige Unbrauchbarkeit“ der bisherigen Leistungen.

Mögliche Beispiele (immer einzelfallabhängig):

  • Nichtleistung bzw. Termine werden nicht eingehalten
  • SEO-Texte, die schon in puncto Rechtschreibung unterste Schublade sind
  • Inhalte, die zu Duplicate-Content führen
  • Setzen lauter evident schädlicher Backlinks

Den Beweis muss grundsätzlich der Auftraggeber führen. Das wird häufig aber nicht so einfach gelingen.

Sie wollen raus aus Ihrem SEO-Vertrag? 

Schreiben Sie mir gerne unverbindlich über das nachfolgende Kontaktformular oder per E-Mail. Gerade diese Thematik ist sehr einzelfallabhängig und erfordert eine genauere Prüfung.

Evtl. lässt sich im Anschluss mit dem SEO-Anbieter auch eine einvernehmliche Lösung finden, um rechtlichen Unsicherheiten und einer langwierigen Auseinandersetzung vorzugreifen bzw. die beiderseitigen Interessen einem fairen Ausgleich zuzuführen.

RA Robin Nocon, Recht. Digital.


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