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Servicegebühr im Bausparvertrag unzulässig - Geld zurück mit Musterbrief

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Immer wieder werden Gebühren in Bankverträgen für unzulässig erklärt. Bei Bausparverträgen hat der Bundesgerichtshof schon im Jahr 2017 eine Servicepauschale in der Darlehensphase des Bausparvertrages für unzulässig erklärt. Jetzt gibt es ein weiteres Urteil für Bausparer:

Der BGH hält die Serviceentgelte auch in der sogenannten Ansparphase für rechtswidrig und unzulässig.

Millionen Bausparer haben nun Anspruch auf Erstattung und müssen sich kümmern, wenn sie ihr Geld zurückholen wollen. Von alleine wird Ihnen kein Geld erstattet. Und: Es ist eilig, denn es droht bereits die Verjährung für im Jahr 2019 gezahlte Entgelte zum 31.12.2022.

Die Bausparkassen berechnen die Gebühren aufgrund einer Regelung in den Bausparverträgen. Diese Vertragsklausel benachteiligt Bausparer unangemessen, denn der Gebühr steht keine erkennbare Gegenleistung im Kundeninteresse entgegen, so der Bundesgerichtshof. Mit anderen Worten:

Wenn kein Service am Kunden geleistet wird, darf auch keine Servicegebühr berechnet werden.

Bausparer haben Anspruch auf Erstattung

Prüfen Sie Ihre Jahreskontoauszüge der Bausparkasse der letzten 3 Jahre - also seit 2019. Die Höhe liegt oft bei ca. 12 € pro Jahr, also geht es insgesamt um ca. 36 €.
Wurde eine Servicepauschale berechnet?

Diese kann auch anders heißen, z. B. Kontogebühr, Jahresentgelt, Kontoentgelt oder Serviceentgelt, oder ähnlich. Es gilt aber auch hier, dass die Gebühr nicht kassiert werden darf.

Wenn so eine Gebühr berechnet wurde, nutzen Sie folgenden Musterbrief, um Ihre Bausparkasse zur Erstattung aufzufordern:


Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Vertragsnummer ________________ bin ich Kunde Ihres Hauses.

Seit 2019 haben Sie mir eine jährliche Servicegebühr in Höhe von 12,00 € in Rechnung gestellt, also insgesamt 36 € in den letzten drei Jahren.

Diese Gebühr dürfen Sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht kassieren, so dass ich Sie hiermit auffordere, die Gebühren kurzfristig, spätestens jedoch bis zum _______________ (Datum 10 Tage ab heute einfügen) auf mein Konto mit der IBAN ________________________ zu überweisen.

Sollte fristgerecht keine Zahlung oder ein Verzicht auf die Einrede der Verjährung eingehen, werde ich die Gebühr noch in diesem Jahr einklagen müssen, um den Verjährungslauf zu unterbrechen. Ich gehe davon aus, dass Sie dies nicht erforderlich machen werden.

Mit freundlichen Grüßen


Wenn die Frist abläuft und Sie keine zufriedenstellende Rückmeldung Ihrer Bausparkasse erhalten haben, mailen Sie uns bitte

  • Ihren Vertrag mit der Bausparkasse
  • Ihre Jahreskontoauszüge der letzten 3 Jahre
  • Ihren Musterbrief in Kopie
  • eine Antwort der Bausparkasse, falls vorhanden

Wir können dann sofort prüfen, ob und in welcher Höhe Sie Ansprüche haben. Diesen Service bieten wir für Sie kostenlos.



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