Sexueller Mißbrauch von Kindern rückläufig – LG-Bezirk Augsburg

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Wie den Medien am 18.10.2011 zu entnehmen war, ist der sexuelle Missbrauch von Kindern in den letzten Jahren angeblich rückläufig. Verglichen mit einer repräsentativen Studie aus dem Jahr 1992 des kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, in welcher noch 8,6 Prozent der Frauen und 2,8 Prozent der Männer vor dem 16. Lebensjahr einen Missbrauch mit Körperkontakt angegeben hatten, waren es jetzt noch 6,4 Prozent der Frauen und 1,3 Prozent der Männer (Quelle: www.tagesschau.de).

Mögliche Gründe sind laut Christian Pfeiffer, dem Leiter des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen, die Umsetzung von Schutzmaßnahmen und eine steigende Bereitschaft, die Täter anzuzeigen. Der Verfasser des Rechtstipps, Rechtsanwalt Christian Steffgen hat seit 2001 zahlreiche Opfervertretungen bei Kindern und Erwachsenen durchgeführt. Er verfügt über die theoretischen Voraussetzungen eines Fachanwalts für Strafrecht. Opfer einer Sexualstraftat sollten bereits vor der Vernehmung durch die Polizei einen versierten Opferanwalt konsultieren. Die Opferschutzorganisation „Weisser Ring" hält Beratungsschecks für eine kostenlose Erstberatung von Opfern bereit. Nach den Erfahrungen von Rechtsanwalt Steffgen kann bereits die Auswahl des vernehmenden Beamten entscheidend für die Aussage des Opfers sein. Rechtsanwalt Steffgen hat oft erreicht, dass weibliche Opfer auch von einer Polizistin vernommen werden. In der Anhörung vor dem Ermittlungsrichter ist die Teilnahme eines Opferanwalts neben Verteidiger und Staatsanwalt wichtig, da auch die Staatsanwaltschaft nicht immer vollständig ermittelt hat. Häufig werden Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft oder durch Beschluss des Gerichts eingestellt. In diesen Fällen sollte unbedingt der Rat eines Opferanwalts herangezogen werden, der über die Erfolgsaussichten eines Klageerzwingungsverfahrens oder der Beschwerde gegen den Gerichtsbescheid berät.


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