ShareWood Switzerland AG: keine Rendite mit Balsaholz

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Die ShareWood Switzerland AG aus Zürich möchte für Anleger mit dem Anbau von Bäumen im Ausland Geld verdienen. Bekannt sind Investments in Teak-, Eukalyptus- und Balsa-Bäume. Doch das Investment in Balsaholz scheint für die Anleger nicht mit einer großen Rendite, sondern eher mit einem Totalausfall zu enden.

Anlage nur noch als Dünger nutzbar?

Die Gesellschaft teilte den Anlegern nunmehr mit, dass es für einen Holzbestand der Anleger in der brasilianischen Mato Grosso Region keine potenziellen Käufer geben würde, da der Markt dort in den letzten Jahren für Balsaholz gänzlich verebbt sei. Als einzig sinnvolle Lösung wird die Zerkleinerung des Materials und die Einarbeitung in den Boden vorgeschlagen.

Also grüne Geldanlage zu Kompost für neue grüne Geldanlagen verarbeiten? Führt dies nicht zu einem Totalverlust?

Angeblich nicht, denn den Anlegern wird versprochen, dass diese keinen Ausfall erleiden würden. Vielmehr wird eine Kulanzlösung in Aussicht gestellt, indem ein kostenloser Baumtausch angeboten wird.

Was Anleger jetzt wissen sollten

Unklar bleibt hier, welche Bäume (Sorte, Standort, Größe) den Anlegern als Austausch angeboten werden sollen, wann eine Ernte hier erfolgversprechend ist und mit welchem Rücklauf des ursprünglich eingezahlten Geldes zu rechnen ist.

Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann aus der Berliner Rechtsanwaltskanzlei AdvoAdvice kommentiert die Situation wie folgt:

„Die Anleger werden hier erst viele Jahre nach der eigentlichen Erntereife der Balsabäume über einen Ausfall informiert. Das ist ungewöhnlich und lässt darauf schließen, dass hier erst einmal die Fristen für die Verjährung von Haftungsansprüchen abgewartet wurden. Beweisen kann man das natürlich nicht. Anleger dürften daher mit Schadensersatzansprüchen angeschlossen sein, wenn die Anlage mehr als 10 Jahre zurückliegt. Warum hier nicht konkret über den angebotenen Austausch im Baumbestand der Anleger informiert wird, ist ebenfalls nicht nachvollziehbar. Man muss hier wohl davon ausgehen, dass es sich eher um eine Beruhigungspille für die Anleger handelt, da nichts Konkretes mitgeteilt worden ist. Wir empfehlen den betroffenen Anlegern hier, sich einmal auf die Vertragsunterlagen und die Möglichkeit eines Widerrufs nach deutschen Verbraucherschutzvorschriften zu konzentrieren. Der Widerruf ist nämlich auch noch nach mehr als 10 Jahren möglich, wenn die Widerrufsbelehrung Fehler enthält oder sogar gänzlich vergessen worden ist.“

Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB ist spezialisiert auf Anlegerschutz und das Bank- und Kapitalmarktrecht. Daher können sich Anleger in Investments bei der ShareWood Switzerland AG gerne bei Wunsch nach einer kostenfreien Ersteinschätzung an die Kanzlei wenden und Informationsunterlagen telefonisch oder per E-Mail anfordern. 


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