Sharewood Switzerland AG: Website wurde durch die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich gesperrt

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Die  Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich hat die Webseite der  Sharewood Switzerland AG  (https://www.sharewood.com/) gesperrt. 

Wir haben bereits für unsere Mandanten Akteneinsicht bei der Kantonspolizei Zürich gestellt. 

Staatsanwaltschaft verschickt Schreiben an Anleger

Anleger der Sharewood Switzerland AG erhalten aktuell Schreiben der  Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich. Darin heißt es u. a.: 

"Die Staatsanwaltschaft III führt ein Strafverfahren gegen die Beschuldigten Peter M. und Michael S.. Dabei besteht gegen die Beschuldigten M. und S. der dringender Tatverdacht auf gewerbsmässigen Betrug gemäss Art. 146 Abs. 2 StGB, eventualiter auf Widerhandlung gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gemäss Art. 3 Abs. 1 lit. b UWG."

Aufgrund der uns vorliegenden Informationen kommen Sie in dieser Strafuntersuchung als Geschädigter im Sinne der Strafprozessordnung (Art. 115 StPO) in Betracht.

Sie haben die Möglichkeit, sich am Verfahren zu beteiligen. Wir bitten Sie, in jedem Fall die Fragen auf dem beiliegenden Formular zu beantworten und uns ihre Anschrift auf dem Formular mitzuteilen. Das Formular retournieren Sie uns bitte per Post an die obgenannte Adresse. Gerne können Sie aus Ihrer Sicht relevante Unterlagen, wie Verträge, Offerten, Korrespondenz etc. beilegen.

Sofern eine juristische Person oder ein Einzelunternehmen geschädigt ist, muss die Firmenbezeichnung wie im Handelsregister lauten. Bitte beachten Sie, dass ein allfälliger
Strafantrag von einer für das Unternehmen zeichnungsberechtigten Person unterschrieben
wird."

Derzeit ist noch völlig unklar, inwieweit sich die Ermittlungsverfahren auf laufende Zivilverfahren gegen die Sharewood Switzerland AG auswirken werden. Anlegern der Sharewood Switzerland AG ist indes zu raten, umgehend anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. 

Anleger befürchten Totalverlust

Viele Anleger befürchten nun den Totalverlust. Angekündigte Ausschüttungen erfolgten in der Vergangenheit ohnehin meist nicht. 

Rechtsanwalt Johannes Goetz vertritt bereits eine Vielzahl von Geschädigten Sharewood-Anlegern erfolgreich außergerichtlich und gerichtlich und hat die meisten der bisherigen Urteile gegen die Sharewood AG durchgesetzt. Rechtsanwalt Johannes Goetz steht für eine kostenfreie, sofortige Ersteinschätzung zur Verfügung.


Foto(s): Bruno Kelly


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