Sie sollten Ihren Nachlass nicht dem Zufall überlassen – Vorsicht bei Testamentserrichtung

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Niemand beschäftigt sich gerne mit dem eigenen Tod. Trotzdem ist es wichtig, frühzeitig seinen Nachlass zu regeln, damit dieser nach dem Versterben in die richtigen Hände fällt und auch den Hinterbliebenen mögliche Streitereien erspart bleiben. Man sollte nicht bis ins hohe Alter warten, sondern sich bewusst machen, dass leider auch ganz unerwartet etwas passieren kann. Schiebt man die Regelung seines Nachlasses zu lange auf, kann dies unliebsame Folgen für die Hinterbliebenen haben. Daher sollte rechtzeitig an ein Testament gedacht werden.

Ohne ein Testament oder Erbvertrag greift bei Versterben eines Menschen die gesetzliche Erbfolge ein, die oft nicht dem entspricht, was sich der Verstorbene für seinen Nachlass oder seine Hinterbliebenen vorgestellt hat. Daran, einem weniger geliebten Kind möglichst wenig zukommen zu lassen wird noch häufig gedacht. Daran, dass aber bei einer Familie mit hinterbliebenem Ehepartner und Kind(ern) eine Erbengemeinschaft entsteht, die dann über Nachlassgegenstände nur gemeinschaftlich entscheiden und verfügen kann, wird eher selten gedacht. Das kann vor allem bei Immobilien zu Problemen und Streitigkeiten führen. So müsste theoretisch der Ehegatte, der weiterhin in der vererbten Immobilie wohnt, Miete an die Kinder zahlen oder die Kinder könnten die Versteigerung der Immobilie erzwingen.

Bei geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern tritt oft die nicht bedachte Folge ein, dass beim minderjährigen Kind der andere Elternteil über die Vermögenssorge auf das ererbte Vermögen des Kindes zugreifen kann.

Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften erbt der Partner ohne Testament gar nichts. Soll er etwas erhalten ist ein Testament unbedingt notwendig.

Aber auch bei der Errichtung eines Testaments passieren oft Fehler oder werden bestimmte Aspekte nicht bedacht. Zudem werden häufig Begriffe falsch verwendet oder haben eine andere Bedeutung, als sich der Verfasser des Testaments gedacht hat. Oft wird leichtfertig Vor- und Nacherbfolge angeordnet, ohne dass dem Verfasser wirklich bewusst ist, was am Ende die Folgen für die Hinterbliebenen sind. Auch das sogenannte „Berliner Testament“ ist sehr beliebt. Die Verfasser wissen aber meist nicht, dass es zwei Varianten davon mit unterschiedlichen Folgen gibt. Zudem wird zu selten beachtet, dass diese Variante des Testaments unter Ehegatten oft steuerlich nicht sinnvoll ist, da die Freibeträge nach dem ersten Todesfall verloren gehen. In vielen privatschriftlich verfassten Testamenten, die ohne vorherige Beratung gefertigt worden sind, kommt es zu Auslegungsproblemen, da die Formulierungen nicht eindeutig und missverständlich sind, oder kein Erbe benannt ist. Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen sind die Folge.

Vor Errichtung eines Testaments sollten Sie sich daher anwaltlich beraten lassen, um diese Gefahren zu vermeiden und um sicher zu gehen, dass Ihr letzter Wille auch befolgt werden kann.


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