Sie wollen wegen einer Veröffentlichung von rechtswidrig erlangtem Bildmaterial klagen?

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Ein interessanter Fall im Medienrecht: Ein Tierschützer war in einen landwirtschaftlichen Betrieb eingebrochen, um die von ihm vermuteten Missstände der Tierhaltung zu dokumentieren. Danach verkaufte er diese an einen bekannten Fernsehsender, der das Material durch eine Dokumentarserie einer weitreichenden Öffentlichkeit zugänglich machte. Daraufhin klagte der Betreiber des landwirtschaftlichen Unternehmens. Der BGH entschied aber zugunsten des Tierschützers und änderte somit die bisherige Rechtsprechung: Von nun an war es legal, in bestimmten Situationen illegal aufgenommenes Filmmaterial zu verwenden.

Wann kann ich gegen die Veröffentlichung von rechtswidrig erlangtem Filmmaterial klagen?

Grundsätzlich orientiert sich die Problemfrage, wann die Veröffentlichung juristisch zulässig ist und wann nicht, an rechtlich schwierigen Abwägungsmaßstäben bezüglich der Grundrechte der einzelnen Beteiligten.

Dabei geht es um die Frage, welches Interesse individuell im vorliegenden Fall mehr gewichtet werden soll. Regelmäßig geht es um die Abwägung des Informationsinteresses der Öffentlichkeit und ihren Grundrechten. Oft lässt sich dies nur anhand von Details und durch langjährige Erfahrung sowie fachmännische Expertise erkennen. Grundsätzlich gilt aber weiterhin, dass rechtswidrig erlangtes Bild- und Filmmaterial nicht veröffentlicht werden darf! Nur in Sonderfällen, die kompliziert durchgeprüft werden müssen, ist die Veröffentlichung zulässig. Es ist also prinzipiell empfehlenswert, sich juristischen Rat zu holen, wenn man sich in einer solchen Situation befindet.

Wie kann ich gegen illegal veröffentlichtes Bild- und Filmmaterial vorgehen?

Es ist immer ratsam, sich kompetente Unterstützung zu holen, wenn ein derartiger Eingriff in die Persönlichkeitssphäre vorliegt. Es ist in diesen Fällen immer legitim und richtig, dagegen vorzugehen! Oft reicht ein anwaltliches Schreiben aus, um die Gegenseitige zum Rückgängigmachen der Veröffentlichung zu bringen und eine Unterlassungserklärung zu erreichen. Manchmal sind dann auch gerichtliche Schritte notwendig.

Wir von der Media Kanzlei Frankfurt I Hamburg haben uns auf Medienrecht spezialisiert und haben jeden Tag mit Fällen rund um Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu tun. Wir helfen Ihnen gerne, wenn Sie sich in Ihrem Persönlichkeitsrecht durch illegal aufgenommene Bild- und Filmaufnahmen verletzt fühlen und unterstützen Sie dabei, dagegen vorzugehen.

Kontaktieren Sie uns für einen kompetenten aber kostenlosen und unverbindlichen Rat!



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