Sieg der Studienbewerber in Hamburg gegen das Ausbildungskapazitätsgesetz im Eilverfahren

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Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat mit Beschl. v. 09.02.2015 (3 Nc 76/14) die Beschwerde der HafenCity Universität Hamburg (HCU Hamburg) zurückgewiesen und folgt damit der Rechtsauffassung von Schlömer & Sperl RAe. Inhaltlich ging es um die Frage, ob das Ausbildungskapazitätsgesetz (AKapG) v. 14.03.2014 und die darauf zugrundeliegende Vereinbarung zwischen der HCU Hamburg und der Behörde für Wissenschaft und Forschung einen nicht gerechtfertigten Eingriff in das Grundrecht der Studienbewerber aus Art. 12 Abs. 1 GG darstellt.

Rechtsanwalt Reckling hat den ungerechtfertigten Eingriff in das Grundrecht der Studienbewerber in der 1. Instanz vor dem Verwaltungsgericht Hamburg vorgetragen. Das Verwaltungsgericht hat darauf im einstweiligen Rechtsschutzverfahren die HCU Hamburg verpflichtet, weitere Studienbewerber zuzulassen. Die Zulassungen sollten dabei die Grenze der Funktionsunfähigkeit erreichen. Die HCU Hamburg legte gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg v. 13.10.2014 Beschwerde ein.

In dem Beschwerdeverfahren vertrat Rechtsanwalt Reckling betroffene und bereits zugelassene Studierende an der HCU Hamburg.

Die Entscheidung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts ist wegweisend. Das Gericht konstatierte u.a, dass das Ausbildungskapazitätsgesetz nicht mit Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG zu vereinbaren sei. Es sei nicht erkennbar, dass die Beschränkung des Hochschulzugangs zum Schutz überragend wichtiger Gemeinschaftsgüter erfolge und sich auf das unbedingt erforderliche Maß des Eingriffs beschränke. Ein Gebot, die Ausbildungskapazität der mit öffentlichen Mitteln geschaffenen Hochschulen erschöpfend zu nutzen, sei dem Gesetz weder zu entnehmen noch ergeben sich daraus nachvollziehbare und überprüfbare Kriterien und Regeln für die Ermittlung der Zahl der zuzulassenden Studienanfänger des konkreten Studiengangs.

Ein deutlicher Dämpfer für die Freie und Hansestadt Hamburg, die sich durch den Erlass des Ausbildungskapazitätsgesetzes erhoffte, die Studienplatzklagen (erheblich) einzudämmen.

Für Studienbewerber hingegen erweist sich die Entscheidung als deutlicher Sieg, sodass nach wie vor gewährleistet bleibt, dass alle Studienbewerber gleiche Zugangschancen für ihr Wunschstudium in Hamburg haben.


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