Sind Sie als Apotheke von schlechten Google Bewertungen betroffen? Wir helfen beim Löschen!

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Apotheker können negative Google Bewertungen oftmals löschen lassen. Mit diesem Ratgeber geben wir Handlungsempfehlung für betroffene Apothekeninhaber


Seit mehreren Jahren liegt ein Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit auf dem Bereich der Löschung von unberechtigten Negativ-Rezensionen bzw. Negativ-Bewertungen auf Google (Maps). Einige dieser Mandanten sind Apotheken bzw. deren Inhaber. Apotheken haben im Normalfall eine hohe Anzahl an Kundinnen und Kundinnen, die täglich bedient werden und somit ein großes Potenzial Google Rezensionen (negative sowie positive) zu erhalten.


1. Apotheken können Google-Fake-Bewertungen löschen lassen!


Negativ-Rezensionen auf Google Maps, mit denen Apotheken in ihrer Praxis konfrontiert sind kommen aus verschiedenen Richtungen. Ein beträchtlicher Teil an Bewertungen, die uns in unseren Beratungsgesprächen begegnen, ist nicht rechtmäßig und daher löschbar.


So erhalten wir besonders häufig Anfragen von Apotheken bzw. deren Inhaber, dass die Bewerter nicht zugeordnet werden können, weil diese anonym bewertet haben oder der Name des Bewerters nicht in der eigenen Kundenkartei auftaucht. In diesem Fall sprechen wir begrifflich von Fake-Bewertungen bzw. Fake-Rezensionen.


Der Ursprung derartiger Fake-Rezensionen kann oftmals nur spekuliert werden, in einigen Fällen konnten derartige Bewertungen auf Konkurrenz / Mitbewerber oder ehemalige Mitarbeiter zurückgeführt werden. Diese beiden Gruppen dürfen jedoch per se nicht auf Google bewerten, sondern nur Kunden bzw. Bewerter mit nachweisbarem geschäftlichem Kontakt.


Die gute Nachricht:

Apotheken brauchen derartige Fake-Rezensionen nicht tolerieren!


Hierzu gibt es (zum Glück) bereits eine Vielzahl an Gerichtsentscheidungen zu dem Thema. Hier finden Sie einen Artikel von mir mit einer Zusammenfassung einiger wichtiger Urteile zu diesem Thema:


https://www.anwalt.de/rechtstipps/loeschung-von-negativen-google-rezensionen-hier-finden-sie-einige-der-wichtigsten-urteile-dazu-209925.html




2. Als Apotheken negative Fake-Rezensionen erhalten? 


Wir helfen auch Ihnen dabei Ihre negativen Google Rezensionen löschen zu lassen!


Selbst wenn Ihre eigenen Bemühungen zur Löschung einer solchen Bewertung bedauerlicherweise erfolglos waren, besteht oft die Chance, die unerwünschte negative Bewertung durch eine sachkundige Argumentation letztendlich doch entfernen zu lassen.


3. Rufen Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch an!


Rufen Sie uns gerne für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und wir besprechen mit Ihnen in Ruhe, ob wir auch in Ihrem Fall negative Bewertungen lassen können.

Alternativ können Sie uns auch gerne per E-Mail (info@drnewerla.de) oder die Nachrichtenfunktion hier auf anwalt.de erreichen.

Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen bei Google zum günstigen Festpreis an (Einzelpreis 98.- € zzgl. 19% MwSt. Fragen Sie nach unseren Mengenrabatten ! ).


4. Rechtsschutzversicherung nutzen!


Haben Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung?  Sehr gut, eien Firmenrechtsschutzversicherung kann nämlich sogar die Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit im Einzelfall (und unter bestimmten Voraussetzungen) übernehmen. Sprechen Sie uns gerne an und wir prüfen gerne mit Ihnen zusammen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch in Ihrem Fall die Kosten unserer Tätigkeit übernehmen kann.


Haben Sie als Apotheken eine oder gar mehrere unberechtigte Rezensionen auf Google Maps erhalten und möchten diese dringend löschen lassen?


Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema Google Bewertungen löschen:

www.bewertungsbeseitiger.de

Foto(s): @Tim Müller-Zitzke

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