Sind Sie als Versicherungsmakler 2024 von schlechten Google-Bewertungen betroffen? Wir helfen Ihnen bei der Entfernung!

  • 2 Minuten Lesezeit

Versicherungsmakler können negative Google Bewertungen auch im Jahr 2024 löschen lassen


Unsere rechtliche Tätigkeit zielt vorrangig auf das Thema "Löschung negativer Google Bewertungen" ab. Im Verlauf der vergangenen Jahre konnten wir zahlreichen Klienten aus verschiedenen Bereichen dabei erfolgreich helfen, unerwünschte, negative Google Bewertungen zu bewältigen. Viele dieser langjährigen Klienten sind Versicherungsmakler.


1. Umgang mit ungerechtfertigten negativen Google Bewertungen für Versicherungsmakler


Unsere juristische Erfahrung zeigt, dass Versicherungsmakler mit unterschiedlichen Arten von Bewertungen konfrontiert sein können, darunter auch solche von tatsächlichen Kunden. Nach zahlreichen Diskussionen mit Versicherungsmaklern wird deutlich, dass negative Bewertungen, einschließlich gefälschter (Fake-Bewertungen), oft dann auftreten, wenn Kunden eine Versicherungsoption wählen, die vom Versicherungsmakler nicht empfohlen wurde und der Kunde anschließend unzufrieden ist (z. B. weil er unterversichert ist).

Es ist keine Seltenheit, dass wir Anfragen von Versicherungsmaklern erhalten, die die Urheber dieser negativen Bewertungen nicht identifizieren können. Dies kann darauf zurückzuführen sein, dass die Bewertungen anonym verfasst wurden oder die Identität des Bewerter unbekannt ist. In solchen Situationen sprechen wir von "Fake-Bewertungen".


Die gute Nachricht:

Gefälschte Bewertungen müssen von Versicherungsmaklern auf Google nicht hingenommen werden. Wenn eine Bewertung unbegründet ist und der Bewerter keinerlei geschäftlichen Kontakt mit dem Versicherungsmakler hatte, besteht die Möglichkeit, diese negative Bewertung entfernen zu lassen.


2. Unterstützung für Versicherungsmakler bei negativen Google Bewertungen: Wir stehen Ihnen zur Seite


Auch Ihnen helfen wir gern dabei, negative Google Bewertungen und Rezensionen zu bewältigen. Unsere langjährige rechtliche Erfahrung im Bereich der Auseinandersetzung mit unangemessenen negativen Bewertungen von Versicherungsmaklern auf Google führt zu einer hohen Erfolgsquote.


3. Kostenfreies Erstgespräch – Nehmen Sie Kontakt auf!


Sie können uns gern für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch unter (0471/483 99 88 – 0) anrufen. Gemeinsam können wir besprechen, ob wir auch in Ihrem Fall erfolgreich negative Google Bewertungen angehen können. Alternativ sind wir auch per E-Mail (info@drnewerla.de) oder über die Nachrichtenfunktion auf anwalt.de erreichbar.

Wir bieten die Unterstützung bei der Entfernung von Bewertungen zu einem erschwinglichen Festpreis an (beginnend ab 38.- € zzgl. 19 % MwSt. pro beanstandeter negativer / ungerechtfertigter Google Bewertung/Rezension).


4. Nutzung der Rechtsschutzversicherung


Falls Ihre Klienten über eine Firmenrechtsschutzversicherung verfügen, kann diese in einigen Fällen sogar die Kosten unserer juristischen Dienstleistung abdecken. Kontaktieren Sie uns gerne, um gemeinsam zu prüfen, ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten in Ihrem Fall übernehmen kann.

Haben Sie eine unberechtigte Google Bewertung erhalten und möchten diese löschen lassen?

Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema Google Bewertungen löschen:

www.bewertungsbeseitiger.de

Foto(s): @Tim Müller-Zitzke

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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