SIXT Leasing Verträge sind widerrufbar

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Entgegen der Auffassung der Vorinstanz hielt das OLG München I (Urteil vom 18. Juni 2020, Az. 32 U 7119/19) die von der SIXT Leasing SE verwendete Widerrufsbelehrung für unwirksam. Insbesondere sei nach Ansicht des Berufungsgerichts ein Widerrufsrecht aus Fernabsatz gegeben. Die Verträge kommen in der Regel nur online zustande, eine Unterschrift wird in den Geschäftsräumen nicht geleistet.  

Da die Widerrufsbelehrung irreführende Angaben zu den Widerrufsfolgen enthielt, war es dem Kläger nicht möglich zu erkennen, wann er das Leasingobjekt zurückzugeben hat. Das Gericht hielt die Abweichung für derart erheblich, dass der Kläger den im März 2017 geschlossenen Vertrag auch nach über einem Jahr im Juli 2018 noch wirksam widerrufen konnte.  

Das Besondere an der Entscheidung ist zudem, dass der Kläger nach gesetzlicher Wertung auch keinen Nutzungsersatz zu zahlen hat. Er konnte den Pkw also kostenfrei fahren. Damit erhielt der Kläger gegen Rückgabe des Fahrzeugs alle gezahlten Leasing-Raten zzgl. Zinsen in Höhe von fast 17.000,00 Euro zurück. 

 Die von der SIXT Leasing SE verwendete Widerrufsbelehrung findet sich in nahezu allen von uns geprüften Verträgen des Unternehmens. 

Möchten auch Sie wissen, ob in Ihrem Vertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet wurde? Gerne prüfen wir als Fachanwälte mit jahrzehntelanger Erfahrung Ihren Fall und erstellen eine kostenlose schriftliche Ersteinschätzung. Bitte nehmen Sie bei Interesse per Mail, telefonisch oder per Formular Kontakt mit uns auf.


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