Skiurlaub und Private Unfallversicherung

  • 3 Minuten Lesezeit

Noch immer treibt es viele Deutsche in den Wintermonaten auf die Skipisten in Deutschland, Österreich, in die Schweiz oder auch nach Italien. Jedoch endet die rasante Abfahrt allzu oft im Krankenhaus. Selbstüberschätzung, fehlende Fitness oder einfach nur Pech fordern tragische Tribute.

Gips und Krücken – häufig das vorzeitige Ende einer Skireise

Besonders häufig trifft es bei Skiunfällen das Knie des Skifahrers, dicht gefolgt von der Schulter. Bei ca. 33 Prozent aller Skiverletzungen kommt es zu Bänder- oder Meniskusrissen, bei 25 Prozent der Verletzungen handelt es sich um ausgekugelte Schultergelenke, Sehnenrisse oder Knochenabsplitterungen am Schulterblatt Rumpfprellungen und Rippen- oder Schlüsselbeinbrüche, Kopfverletzungen wie seltene Schädelbrüche und häufige Gehirnerschütterungen, Beinbrüche, Knöchelbrüche, Hals- und Rückenwirbelverletzungen, Daumenverletzungen (auch bekannt als Ski-Daumen) vervollständigen die Unfallstatistiken. An die Absicherung der gesundheitlichen Einschränkungen sollten Wintersport-Amateure daher unbedingt denken.

Die Private Unfallversicherung – definitiv eine sinnvolle Vorsorge für Wintersportler

Kommt es beim Skifahren zu einer schwereren Verletzung, sind Skifahrer gut beraten, wenn zuvor eine Private Unfallversicherung abgeschlossen wurde. Eine Invaliditätszahlung nach einem Unfall kann bei der Bewältigung des praktischen Lebens gut helfen: Teure Therapiemethoden und kurzzeitiger Mehrbedarf bei Pflege oder Therapie kann finanziert werden, Einkommensminderungen können für eine gewisse Zeit ausgeglichen werden, Krankenbetreuung oder ein behinderungsbedingter Umbau im Wohnbereich können realisiert werden.

Nicht immer zahlt der Unfallversicherer freiwillig und schnell

Sobald unfallverletzte Versicherungsnehmer bei der Unfallversicherung die Körperschäden mitteilen und Leistungen anmelden, startet allzu oft eine längere und aufwendige Korrespondenz. Seitenlange Formulare sind von den Versicherten auszufüllen, Auskünfte und Krankenunterlagen müssen vorgelegt werden, zuletzt folgt irgendwann eine Begutachtung. Der Kampf um die Versicherungsleistungen artet häufig in Zermürbungsterror und Hindernisparcours zulasten der Versicherten aus.

Nicht jeder Unfall ist zugleich ein Unfall im Sinne des Versicherungsvertrages

Man könnte meinen: Verletzten sich Versicherte bei Pistenstürzen beispielsweise durch heftigen Aufprall auf die Piste, so ist das ein Unfall und damit muss die Unfallversicherung für Verletzungsfolgen zahlen. Falsch gedacht! Bei Stürzen ist das aus der – nur teilweise verständlichen – Sicht der Unfallversicherungen nicht immer eindeutig.

Erst der Schreck, dann der Sturz – das soll kein Unfall sein?

Denkwürdig war beispielsweise dieser Fall: Ein die Piste herabfahrender Skifahrer erschrak vor einem anderen Skifahrer derart heftig, dass er eine ungeschickte Eigenbewegung vornahm. Dadurch fiel er auf seine Schulter und verletzte sich schwer. Die Unfallversicherung teilte Überraschendes mit: Das sei kein Unfall. In der Berufungsinstanz lehnte das Oberlandesgericht (OLG) in Celle die Einstandspflicht des Unfallversicherers ab. Angeblich handelte es sich bei diesem Sturz nach Erschrecken und Balanceverlust nicht um einen versicherten Unfall.

Die Richter beim OLG formulierten das etwa so: Mangels „irregulären Zustandes der Außenwelt“ habe kein „von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis“ vorgelegen. Der Skifahrer gab jedoch nicht auf und hatte zuletzt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verdienten Erfolg. Der BGH trat der eigenwilligen Rechtsauffassung des OLG deutlich entgegen. In seiner bis heute berühmtberüchtigten Entscheidung vom 06. Juli 2011 (IV ZR 29/09) entschied der BGH, dass der private Unfallversicherer zahlen müsse.

Es sei nämlich allein das Ereignis in Blick zu nehmen, welches die Gesundheitsschädigung unmittelbar herbeiführt, nicht jedoch die Ursache, auf der das Ereignis beruhte. Mit dieser Entscheidung brachte der BGH endlich die überfällige Klarheit in die unglückliche Diskussion zum Unfallbegriff, welche das OLG Celle ausgelöst hatte.

Der Unfallversicherer verweigert Ihnen Geld? Wenden Sie sich an einen erfahrenen Anwaltsspezialisten!

Private Unfallversicherer haben noch unzählige andere Argumente für Leistungsablehnungen. Nur Anwaltsspezialisten, die rechtlich fest im Sattel sitzen, bereits viel Prozesserfahrungen sammeln konnten und die Tricks und Taktiken der Sachbearbeiter bei den Versicherungen und der versierten Rechtsanwälte auf Versichererseite kennen, haben eine realistische Chance, für die Mandanten auch bei komplizierteren Unfallgeschehen mit schwerwiegenden Verletzungen gegen den Willen der Versicherung die Invaliditätsansprüche durchzusetzen. Die Doppelqualifikation im Versicherungsrecht und Medizinrecht verhilft unseren Mandanten besonders gut zu hohen Invaliditätszahlungen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Almuth Arendt-Boellert

Beiträge zum Thema