SKW Schwarz RAe Abmahnung Film „Skyline“ für Wild Bunch Germany GmbH

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Unserer Kanzlei liegt eine Abmahnung der Rechtsanwälte SKW Schwarz Rechtsanwälte wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke (Film) in Internettauschbörsen vor.

Wichtig und erwähnenswert ist dabei die Tatsache, dass die angeblich festgestellte Rechtsverletzung bereits im Dezember 2010 festgestellt, die Abmahnung jedoch erst 9 Monate später, nämlich im September 2011 zugestellt wurde.

Betroffen ist dabei der Film „Skyline" aus dem Jahr 2010.

Die Abmahnung beinhaltet eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie die Aufforderung zur Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 320 Euro.

Verhalten bei Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung in Tauschbörsen

1. Unterlassungserklärung

Eine wirksame Unterlassungserklärung räumt die Wiederholungsgefahr aus und erfüllt damit den Unterlassungsanspruch, sie besteht aus dem zu unterlassenden Verhalten und einem angemessenen Vertragsstrafversprechen für Zuwiderhandlungen.

Auch die Abgabe einer veränderten (modifizierten) Unterlassungserklärung räumt dabei die Wiederholungsgefahr der abgemahnten Rechtsverletzung aus und schützt gleichzeitig vor einem gerichtlichen Verfahren bezüglich des Unterlassungsanspruchs.

Auch wenn Sie nicht selbst der Täter der festgestellten Rechtsverletzung sein sollten, könnten Sie möglicherweise als Störer verantwortlich sein, hier werden durch Gerichte verschiedene Pflichten für einen Anschlussinhaber verlangt. So hat z.B. ein Anschlussinhaber sein W-LAN ausreichend gegen Fremdzugriffe abzusichern. Aber auch bei Schutzmaßnahmen gegenüber der eigenen Familie werden zum Teil recht hohe Anforderungen gestellt.

2. Streitwerte, Anwaltskosten und Schadensersatz

Bei der Bemessung der geforderten Rechtsanwaltskosten ist der Streitwert der geltend gemachten Ansprüche heranzuziehen. Bei einem Streitwert von 10.000 Euro betragen die Anwaltskosten bei einer 1,0 Geschäftsgebühr inklusive 20 Euro für Auslagen bereits 506,00 Euro.

Sollte jedoch keine Täterschaft und auch keine Störerhaftung vorliegen, so bestehen auch keine Ansprüche auf Anwaltskosten oder gar Schadensersatz.

In jedem Fall sollten Sie Ruhe bewahren und keine voreiligen Schuldeingeständnisse abgeben.

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt

Telefon: 0341/860 64 15

E-Mail Kontakt: anwalt@rechtsanwalt-baumgaertner.de


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