Veröffentlicht von:

So kann der Pfändungsfreibetrag auf Ihrem P-Konto erhöht werden

  • 2 Minuten Lesezeit

Bei einer Kontopfändung schützt das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) Ihr Einkommen bis zu einem Freibetrag von aktuell 1.178,59€ (Stand 2020).  

Da in vielen Fällen dieser Betrag nicht zum Leben ausreicht, gibt es gemäß § 850k Abs. 2 ZPO (Zivilprozessordnung)  verschiedene Konstellationen, durch die der Pfändungsfreibetrag erhöht werden kann und somit bei einer Pfändung mehr von Ihrem monatlichen Einkommen zu Verfügung steht.

Unter welchen Voraussetzungen kann der Freibetrag erhöht werden?

Der Freibetrag kann unter folgenden Voraussetzungen erhöht werden:

  • wenn Sie einer oder mehreren Personen gegenüber zum Unterhalt verpflichtet sind (§850 k Abs. 2 Nr. 1a ZPO)
  • wenn Sie einer oder mehreren Personen Unterhalt zahlen (§850 k Abs. 2 Nr. 1a ZPO)
  • wenn Sie Sozialleistungen für Personen entgegennehmen, denen gegenüber Sie nicht zum Unterhalt verpflichtet sind (Bedarfsgemeinschaft) (§850 k Abs. 2 Nr. 1 b ZPO)
  • wenn Sie einmalige Sozialleistungen erhalten (z.B. Kosten für eine Klassenfahrt oder Kostenerstattungen der gesetzlichen Krankenkasse)
  • wenn Sie Kindergeld erhalten

Pfändungsfreibetrag erhöhen – so geht’s

Um Ihren Freibetrag zu erhöhen, benötigen Sie eine sogenannte P-Konto-Bescheinigung. Diese dient als Nachweis für Ihre Bank oder Sparkasse, damit diese Ihren Freibetrag erhöht.  

Bescheinigung zur Erhöhung des Pfändungsfreibetrags

Eine solche Bescheinigung können folgende Stellen ausfüllen:

  • Arbeitgeber
  • Familienkasse
  • Sozialleistungsträger (z.B. Jobcenter / Sozialämter)
  • Rechtsanwalt
  • geeigneten Person oder Stelle nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO (z.B. AdvoNeo Schuldnerberatung)

Achtung: Je nachdem, an wen Sie sich wenden, kann eine P-Konto-Bescheinigung auch mit Kosten verbunden sein. In manchen Fällen berechnen z.B. Anwälte Gebühren für die Ausstellung.  


Musterbescheinigung:

Ein Muster für eine solche Bescheinigung finden Sie auf unserer Seite:  Pfändungsschutzkonto

Antrag auf Erhöhung des Freibetrags beim Vollstreckungsgericht

Wenn Sie Sonderzahlungen (z.B. Unterstützung vom Amt für eine Stromnachzahlung) erhalten, die nicht von der P-Konto-Bescheinigung erfasst und somit nicht durch diese geschützt werden können, haben Sie die Möglichkeit, sich an das Vollstreckungsgericht zu wenden. 

Sie stellen direkt beim zuständigen Vollstreckungsgericht einen Pfändungsschutzantrag (nach § 85ß k Abs. 5 ZPO). Für einen solchen Antrag benötigen Sie folgende Unterlagen: 

  • IBAN des P-Kontos
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate vor dem Antrag (auch wichtig, um evtl. Unterhaltszahlungen nachzuweisen)
  • Einkommensnachweise der letzten 3 Monate (Gehaltsabrechnung / Sozialleistungen)
  • Aktenzeichen der Pfändung des Gerichts oder Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜb)
  • Bei Ehepartnern: Heiratsurkunde für Unterhaltspflicht
  • Bei Kindern: Geburtsurkunde / Meldebescheinigung (wenn sie bei Ihnen leben)

Achtung: Schicken Sie nur die Kopien der Unterlagen und nicht die Originale ans Gericht.


Musterantrag

Ein Muster für den Antrag zur Erhöhung der Pfändungsfreigrenze beim Vollstreckungsgericht sowie weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Ratgeberartikel "Erhöhung Pfändungsfreibetrag auf dem P-Konto beim Vollstreckungsgericht".

Wenn Sie Fragen zu diesem Rechtstipp oder zum Thema allgemein haben, schreiben Sie uns gerne eine Nachricht oder rufen Sie uns an.

Foto(s): Bild von Steve Buissinne auf Pixabay

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Achim Bensch

Beiträge zum Thema