So reagieren Sie richtig – Jedermann Inkasso, EuroTreuhand Inkasso, Kanzlei Auer Witte Thiel

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Die Jedermann Inkasso GmbH ist das beauftragte Inkassounternehmen der Ideo Labs GmbH. Als solche verschickt sie Nutzern der Dating-Seiten die entsprechenden Zahlungsaufforderungen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie darauf reagieren sollten.

Nicht nur Spiele-Plattformen, Download-Portale und Erotikseiten-Betreiber versuchen, Internet-Nutzer in eine Abofalle zu locken. Durch die wachsende Beliebtheit von Dating-Portalen sind auch in diesem Bereich immer mehr halbseidene Angebote im Internet entstanden.

Die Betreiber dieser zahlreichen Plattformen heißen Ideo Labs, Fortline Digital, Be Beauty und so weiter. Für eine bessere Zuordnung haben wir Ihnen die wichtigsten Portale in der folgenden Tabelle übersichtlich und alphabetisch dargestellt:

Be Beauty GmbHedates.de
Dateyard AGcasualfriends.de
dateone.de
flirtfreunde.de
frecheflirts.de
fremdflierten.de
jenny18.de
richtigwild.de
Flirtcafe Online GmbHflirtcafe.de
Frontline Digital GmbH
parwise.de
primesingles.de
HQ Entertainment Network GmbH & Co. KGfremdgehen69.com
Ideo Labs GmbHdaily-date.de
dateformore.de
just-date.de
Interyard GmbHdailyflirt.de
Prebyte Media GmbH
flirt-fever.de


Gemeinsam haben diese Plattformen neben dem Geschäftsmodell, mit der Hoffnung auf die wahre Liebe oder dem schnellen Vergnügen viel Geld zu verdienen, nur eins: die Nutzer möglichst in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft über Monate hinweg zu binden. Die typische Abofalle hätte dann zugeschlagen.

Helfen Sie sich selbst – mit unserem kostenlosen Musterformular

Auf unserer Internetseite haben wir Ihnen kostenfrei ein Musterschreiben zum Download (http://www.rkarimi.de/ideo-labs-gmbh-von-der-schnuppermitgliedschaft-zur-abofalle/) bereitgestellt. Beispielhaft können Sie sich damit auf die Forderungen von der Ideo Labs GmbH reagieren. Durch einen simplen Austausch der Anschriftsdaten aus dem jeweiligen Impressum zeigen Sie allen Unternehmen damit Ihre Zähne. Gleichzeitig finden Sie auch weitere Tipps, wie auf die unberechtigten Forderungen zu reagieren ist.

Plötzliche Forderung durch Jedermann Inkasso, EuroTreuhand Inkasso oder andere Inkassofirmen

Dennoch bleiben die Anbieter der Abofallen oftmals hartnäckig – sie reichen ihre Forderung direkt an ein Inkasso-Unternehmen weiter. Häufig aufgetreten ist dabei in letzter Zeit die Jedermann Inkasso GmbH. Jedermann Inkasso schreibt Betroffene sowohl per Brief als auch per E-Mail an und fordert diese zur Zahlung auf. Dabei macht die Jedermann Inkasso GmbH nicht nur die ursprünglichen Kosten für das vermeintliche Abo geltend, sondern zusätzliche Mahnkosten, Inkassokosten und Auslagenpauschalen. Diese übersteigen schnell den ursprünglichen Forderungsbetrag.

Kanzlei Auer Witte Thiel

Aber nicht nur Inkassobüros werden zum Forderungseinzug beauftragt, sondern auch Rechtsanwaltskanzleien. Besonders oft tritt hierbei die Kanzlei Auer Witte Thiel auf. Lassen Sie sich auch durch solche Schreiben nicht beeindrucken und gehen Sie wie beschrieben vor.

Wer zahlt verliert!

Dabei gilt ebenso wie bei Schreiben der Abofallen Betreiber selbst: In keinem Fall sollten die Forderungen bezahlt werden. Einmal gezahlte Beträge sind nur schwer zurückzuerlangen.

Wurde die Forderung automatisch vom Konto oder der Kreditkarte abgebucht, so sollte diesem Einzug bei der jeweiligen Bank umgehend widersprochen werden. Der Einzug wird dann von der Bank rückgängig gemacht. Dies ist jedoch nur bei Lastschrifteinzügen und Kreditkartenabbuchungen, nicht aber bei Überweisungen möglich. Für die Beanstandung bei Ihrer Bank haben Sie gewöhnlich bis zu 6 Wochen Zeit. Gehen Sie aber auf Nummer sicher: Lassen Sie sich abgebuchte Beträge schnellstmöglich wieder auf Ihr Konto zurückerstatten.

Kühlen Kopf bewahren

In jedem Fall sollten Sie sich auch nicht durch die Hartnäckigkeit in Bezug auf die Geltendmachung der Forderungen verunsichern lassen. Die unberechtigte Forderung von Abofallen-Betreibern gewinnt nicht dadurch an Rechtmäßigkeit, dass sie nun von einem Inkassounternehmen oder einer Rechtsanwaltskanzlei geltend gemacht werden. Im Gegenteil: Durch deren Einschaltung soll eine Drohkulisse aufgebaut werden, um Sie trotz der ungerechtfertigten Forderung zur Zahlung zu bewegen.

Ratsam ist es dennoch, auf entsprechende Schreiben oder E-Mails zu reagieren. Hier können Sie auf unser jeweils angepasstes Musterformular zurückgreifen. Gründe könnten je nach Einzelfall sein, dass man keinen Vertrag geschlossen hat, einen solchen bereits widerrufen oder gekündigt hat oder die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung erklärt hat. Dabei kommt es nicht auf juristisch exakte Formulierungen an. Diese Erklärungen können von jedermann abgegeben werden.

Wir unterstützen Sie

Wenn Sie sich mit der Einschätzung Ihres Falls nicht sicher sind oder einfach nichts mehr mit diesen Unternehmen zu tun haben möchten, unterstützen wir Sie gerne. Wir vertreten Sie bundesweit und konnten unseren Mandanten bereits in dutzenden Fällen erfolgreich verteidigen. Sprechen Sie uns einfach an. Am einfachsten ist es, wenn Sie uns gleich folgende Daten (soweit vorhanden) per E-Mail übermitteln:

  • Ihre persönlichen Daten (Vorname, Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort)
  • vollständige bisherige Korrespondenz (inkl. Rückseiten), wie Rechnungen, Belege, Forderungen etc.
  • Angabe der entsprechenden Nutzerdaten (Benutzername, angegebene E-Mail, Benutzernummer etc.)
  • Angaben über alle getätigten/abgebuchten Zahlungen

Für alle weiteren Fragen rund um Verbraucherrechte wenden Sie sich direkt an Herrn Rechtsanwalt Karimi.



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