Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Rechtsposition bei sich anbahnenden Gesellschafterstreitigkeiten in der GmbH.

  • 2 Minuten Lesezeit

1. Ausgangssituation

Gesellschafterstreitigkeiten in einer GmbH können komplex sein und ab einer gewissen Eskalationsstufe nicht mehr ohne rechtsanwaltlichen Beistand zu lösen und/oder zu klären sein. 

Umso wichtiger ist es, bereits frühzeitig elementare Maßnahmen für die Sicherung der eigenen Gesellschafterposition in die Wege zu leiten.


2. Sofortmaßnahmen bei Gesellschafterstreitigkeiten

a) Verschaffen Sie sich Klarheit über die eigene Rechtsposition

Lesen Sie den Gesellschaftsvertrag der GmbH (auch Satzung genannt), um Ihre Rechte und Pflichten als Gesellschafter zu verstehen. Der Gesellschaftsvertrag regelt oft konkrete in der Gesellschaft auftretende Konstellationen. Unter anderem auch, wie Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern zu handhaben sind.

Prüfen Sie ebenso weitere Vereinbarungen und Verträge, die zwischen den Gesellschaftern oder mit der Gesellschaft bestehen.

b) Dokumentation und Datensicherung

Sichern Sie alle relevanten Dokumente, die mit der Streitigkeit zusammenhängen (und am besten noch darüber hinaus). Das können E-Mails, Briefe, Verträge und Protokolle von Gesellschafterversammlungen sein. Diese Dokumente könnten als Beweismittel dienen, falls es zu einem Gerichtsverfahren kommt.

Denn bei einem begonnenen Gesellschafterstreit können Umstände und Konstellationen eintreten, die Ihnen den Zugang zu den Unterlagen der Gesellschaft verwehren (z. B. ein kurzfristiger Gesellschafterausschluss durch eine einstweilige Verfügung).

c) Das Gespräch mit den Mitgesellschaftern suchen

Suchen Sie das Gespräch mit Ihren Mitgesellschaftern, um das aufgetretene Problem zu lösen. Dies kann formell in einer ordnungsgemäß einberufenen Gesellschafterversammlung geschehen oder auch in einem lockeren informellen Gesprächskreis.

d) Rechtsrat durch einen fachkundigen Rechtsanwalt

Zeichnet sich keine Lösung ab bzw. können Sie absehen, dass die Situation zu keinem "friedlichen" Ende kommt, sollte umgehend ein spezialisierter Fachanwalt hinzugezogen werden.

Dieser kann Ihnen die Rechtslage und Ihre Rechtsposition hinreichend einschätzen. Hierbei sind die von Ihnen gesicherten Dokumente elementar wichtig.

Sodann kann mit dem Rechtsanwalt ein effektives Vorgehen zur Sicherung Ihrer Rechtsposition besprochen werden.

Das schnelle und entschlossene Agieren Ihres Rechtsanwalts - sofern geboten - ist für das Obsiegen in einem Gesellschafterstreit entscheidend.



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 


Gerne stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt und Fachanwalt für eine rechtliche Beurteilung und Einschätzung Ihres Falles zur Verfügung und vertrete durchsetzungsstark und resolut auch Ihre Interessen ggü. der Gesellschaft und den (Mit)Gesellschaftern. Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch oder schreiben Sie mich an.

Ich berate bundesweit vor Ort oder via Zoom als Fachanwalt in den Rechtsgebieten Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Insolvenzrecht, insbesondere in den Städten und Großräumen um Stuttgart, Heilbronn, Karlsruhe, Freiburg, Ulm, Augsburg, München, Frankfurt, Wiesbaden, Saarbrücken, Kaiserslautern, Bonn, Wuppertal, Duisburg, Nürnberg, Münster, Saarbrücken, Düsseldorf, Köln, Dortmund, Hannover, Kassel, Leipzig, Dresden, Bremen, Hamburg und Berlin.


#GmbH #Gesellschaftsrecht #Gesellschaftanteil #Einziehung #Gesellschafterstreit #StreitigkeitenzwischenGesellschaftern #SicherungRechtsposition #WahrungvonInteressen #TaktikbeiGesellschafterstreitigkeiten #EinleitendeMaßnahmen #FachanwaltGesellschaftsrecht #FachanwaltHandelsrecht #FachanwaltSteuerrecht #FachanwaltInsolvenzrecht #Rechtsanwalt #Anwalt #Spezialist #Fachanwalt



Foto(s): Dr. Holger Traub

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. iur. Holger Traub - Dipl. Kfm.

Beiträge zum Thema