Sogenannte Anlegerschutz-Rechtsanwälte: Vorsicht ist angesagt!

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Inzwischen haben sich viele Kanzleien auf den Anlegerschutz spezialisiert. Das Geschäftsmodell ist lukrativ. Leider werden Anleger hin und wieder gezielt verunsichert und in unnötige Konfrontationen gedrängt. Insofern gilt: Augen auf – nicht nur bereits bei der Auswahl der Vermögensanlage, sondern auch später beim Anwalt.

Unaufgeforderte Post: Es beginnt bereits damit, dass die Anschreiben ungefragt ins Haus flattern. Da ist meist per se Vorsicht geboten. Den angeschriebenen Investoren wird neben der angeblich besonderen Expertise der Kanzlei auch eine dramatische Schieflage des jeweiligen Fonds suggeriert. Anleger sollten sich aber besser selbst über ihr Investment informieren und bei Bedarf einen seriös arbeitenden Spezialisten beauftragen. Grundsätzlich ist zu empfehlen, sich einen Praktiker, der zugleich langjähriger Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist, in Wohnortnähe zu suchen.

Besprechung: Wichtig ist das persönliche Gespräch mit dem Anwalt: Nimmt er sich genügend Zeit und befasst sich in Ruhe mit den Sorgen und Fragen des Mandanten? Wie sehen die Internet-Bewertungen des Anwalts aus? Vermittelt er einen kompetenten und vertrauensvollen Eindruck?

Prozessaussichten: Niemand kann den Ausgang eines Gerichtsverfahrens verbindlich vorhersagen. Daher muss die Wahrscheinlichkeit eines positiven Urteils oder einer gütlichen Einigung intensiv erörtert werden. Dazu zählt auch die genaue Aufklärung über die Beweislastverteilung und das Kostenrisiko. Wenn eine Rechtsschutzversicherung nicht vorhanden ist, müssen alle Eventualitäten ungeschminkt zur Sprache kommen.

Schreiben von der Stange: Mit allgemeinen Aussagen zu möglichen Ansprüchen ist dem Anleger nicht gedient. Es geht um seinen konkreten Einzelfall. Eine Erstberatung nur per Fragebogen erscheint eher zweifelhaft.

Unter Druck setzen: Künstlicher Zeitdruck und dringende Handlungsempfehlungen oder der Hinweis auf vergleichsweise günstige Kosten sollten zunächst einmal stutzig machen. Dass manche Verbraucheranwälte und Anlegerschutzvereine merkwürdige Sonderkonditionen gewähren, ist bekannt. Sinnvoll ist es zuweilen, sich eine Zweitmeinung eines anderen Anwalts einzuholen. Vielleicht kann man dann den Streitfall aus einem anderen (neuen) Blickwinkel betrachten. Vor allem bei höheren Streitwerten ist diese Vorgehensweise zweckmäßig.


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