Solaranlage bezahlt, aber nicht geliefert, installiert oder angeschlossen? Was tun und wie vermeiden?

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Energiewende und Umweltschutz sind in aller Munde. Solaranlagen machen durchaus Sinn - sei es als Photovoltaikanlage oder als Solarthermieanlage. Das Geschäft brummt, die Wartezeiten sind lang. Das ruft auch unseriöse Anbieter auf den Plan. Lesen Sie hier, was zu tun ist, damit der Traum von der eigenen Energieerzeugung nicht zum Albtraum wird. 

1. Regel Nr. 1 - Vorsicht vor "Drückerkolonen" 

Eine Entscheidung zu einer Solaranlage will gut überlegt sein. Bei einer solchen Entscheidung ist die Gesamtsituation des Hauses, auf dem eine Solaranlage installiert werden soll, zu berücksichtigen. So ist neben der Frage der Ausrichtung der Himmelsrichtung auch die Dachneigung, die Beschaffenheit des Daches bzw. der Gesamtzustand des Gebäudes zu berücksichtigen. Es macht z.B. wenig Sinn, auf einem Dach, was in ein oder zwei Jahren zur Sanierung ansteht, eine solche Anlage zu installieren. Auch die vorhandenen Möglichkeiten, den erzeugten Strom bzw. die erzeugte Wärme sinnvoll in das Haus zu leiten, sind Fragen die geklärt werden müssen. 

Weil das so ist, sollte man nicht auf Angebote eingehen, die mittels "Beratern" an den Mann gebracht werden, die plötzlich und ohne, dass man sie bestellt hat, an der Tür klingeln. Es ist schon erstaunlich, wie gut sich diese Berater - teilweise über Kartenmaterial aus dem Internet - über das Haus informiert haben und einem dann erklären wollen, dass man doch unbedingt eine solche Anlage benötigt. 

Bei solchen "Angeboten" wäre ich vorsichtig, vor allem dann, wenn man direkt etwas unterschreiben soll. Man weiß in der Regel nicht, ob das, was da so erklärt wirklich umsetzbar ist und man hat auch meist keine Anhaltspunkt dazu, ob es sich um einen seriösen Anbieter handelt. 

Wenn man die "Berater" partout nicht loswird, dann können sie ja Informationsmaterial da lassen, sodass man sich das in Ruhe anschauen, mit anderen Angeboten vergleichen und vor allem mit dem Handwerker seines Vertrauens besprechen kann. 

2. Regel Nr. 2 - Anbieter von Solaranlagen checken

Es klingt banal, aber man sollte sich genau anschauen, wen man den Auftrag gibt. Je nach Umfang der Anlage - z.B. mit oder ohne Speicher - kommen hier schnell Auftragsvolumen von 30.000 € und auch mehr zusammen. Da sollte man sich gut überlegen, wem man den Auftrag gibt. 

Bewertungen bei google können helfen, sind aber auch mit Vorsicht zu genießen: Es ist mittlerweile auch bekannt, dass google-Bewertungen "gekauft" oder gefaked sein können. Das muss nicht immer der Fall sein. Man sollte sich aber immer fragen, ob die Bewertungen stimmig sein können. 

Auch kann es helfen, den Namen des Anbieters einmal durch die Suchmaschinen laufen zu lassen. Teilweise warnen Verbraucherzentralen vor unseriösen Anbietern bzw. haben diese auch manchmal schon Verfahren gegen den einen oder anderen Anbieter geführt. 

Zum Teil haben aber auch schon andere Medien und auch das Fernsehen über Anbieter informiert. 

Schließlich kann es helfen, sich anzuschauen, wie lange der Anbieter am Markt ist. Wenn ein Anbieter erst sein einigen Monaten am Markt tätig ist, aber in dieser kurzen Zeit schon eine ungewöhnlich hohe Anzahl an positiven Bewertungen erhalten hat, kann das ein Anzeichen sein, dass da etwas nicht zusammen passt. 

3. Regel Nr. 3 - Vernünftige Beratung zur Solaranlage

Eine Solaranlage ist eine Investition mit einem Nutzungszeitraum von mehr als 10 Jahren. Um so wichtiger ist eine vernünftige Beratung. Diese muss sich zum einen auf die verbauten Komponenten, deren Herkunft und Erfahrung beziehen und eben auch auf die baulichen Gegebenheiten, den tatsächlichen Bedarf und die daran angepasste Leistung der Anlage. Den Anschaffungskosten müssen die Einsparungen durch die Anlage gegenüber gestellt werden und diese wiederum müssen auf vernünftigen Annahmen beruhen. Wenn Ihnen z.B. jemand eine über das Jahr kontinuierlich produzierte Strommenge verkaufen will, seien Sie vorsichtig. Im Winter produziert die Anlage meist weniger Energie und man muss gleichwohl manchmal noch Strom "zukaufen". 

Auch die Frage nach einem Stromspeicher sollte geklärt werden, denn diese sind meist sehr teuer und man muss sich fragen, ob ein solcher für einen selbst wirklich sinnvoll ist. 

4. Regel Nr. 4 - Angebote für Solaranlagen vergleichen

Wenn man wirklich weiß, was man möchte und auch benötigt und wenn man schon ein Angebot vorliegen hat, dann sollte man sich auch Vergleichsangebote einholen. Es empfiehlt sich auch, den Handwerksbetrieb vor Ort mal nach einem Angebot zu fragen. Zwar kann es sein, dass dieser erst in einem halben Jahr liefern kann (teilweise sind die Lieferfristen noch länger), aber man bekommt dadurch ein gutes Gefühl dafür, ob das vermeintlich gute Angebot des Anbieters aus dem Internet wirklich so gut ist, wie man dachte. 

5. Regel Nr. 5 - den Vertrag für die Solaranlage prüfen (lassen)

Hat man sich für ein Angebot und einen Anbieter entschieden, dann sollte man sich den vorgelegten Vertrag genau anschauen. Wichtig sind hier vor allem die Fragen der Zahlung und der Lieferung. Vorsichtig sollte man z.B. werden, wenn die Solaranlage vollständig oder zumindest zum großen Teil vorab bezahlt werden soll. Abschlagszahlungen sind durchaus üblich und auch aus Sicht des Unternehmers sinnvoll. Sie müssen aber in einem angemessenen Verhältnis stehen, sodass der Kunde nicht das vollständige Risiko des Vertrages trägt. Hat man z.B. den vereinbarten Preis voll gezahlt und geht dann z.B. der Vertragspartner in die Insolvenz, ist es meist recht schwierig, an das Geld jemals wieder ran zu kommen. Wenn Abschlagszahlungen, dann nur in angemessenem Verhältnis zu Leistung des Unternehmens. 

Auch sollte die Frage des Zeitraumes der Installation geklärt sein. Wenn vertraglich vereinbart ist, bis wann die Anlage funktionsfähig installiert sein soll, dann spart man sich später viel Ärger bei der Frage, bis wann die Anlage fertig sein soll. Wenn ein fester Termin vereinbart ist, hat man später bessere Karten, wenn dieser Termin nicht eingehalten wird. 

Schließlich sollten die vom Unternehmer durchzuführenden Gewerke klar definiert sein. Wenn z.B. der Kunde für gewisse Dinge zu sorgen hat, kann dies zu zusätzlichen Kosten führen. Wichtig ist hier z.B. dass klar ist, wer die Abstimmung mit dem zuständigen Energieversorger und die Anmeldung der Anlage vornimmt. 

6. Regel 6 - wenn es Schwierigkeiten gibt - dokumentieren und klären lassen

Selbst wenn man bis hier alles richtig gemacht hat und den (vermeintlich) richtigen Vertragspartner gefunden hat, kann es passieren, dass es Schwierigkeiten kommt. Das kann von leichten Terminüberschreitungen bis hin zum Ausfall des Vertragspartners kommt. Wichtig ist hier, dass man alles an Kommunikation dokumentiert (z.B. email-Verkehr oder tatsächlich Briefe). So kann man im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Kommunikation belegen. 

Wenn der Verzug andauert und je nachdem, wie weit der Stand der Installation und wie die Anzahlungen geleistet wurden, kann es sinnvoll sein, über eine Beendigung des Vertrages nachzudenken. Dies kann über eine Kündigung erfolgen oder manchmal auch über einen Widerruf. Allerdings sind die Rechtsfolgen einer Beendigung vorher zu überprüfen, sie sollte also nicht unüberlegt erfolgen. 

Der worst-case ist natürlich die Insolvenz des Vertragspartners. Meist wird der Insolvenzverwalter die Verträge nicht weiter fortführen, sodass man auf eine Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren angewiesen ist und sich über eine halbfertige Anlage ärgert. 

Wenn Sie wissen wollen, ob Sie einen Vertrag so unterschreiben können oder was Sie im Falle einer stockenden Vertragsabwicklung oder einer "halbfertigen" Anlage konkret tut können, können Sie mich gern im Rahmen einer kostenlosen Erstbewertung ansprechen. Sie können dazu das unten stehende Kontaktformular nutzen, Sie können mich anrufen oder Sie schreiben mir eine mail an  marc.gericke@gericke-recht.de

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Foto(s): Bild von Leopictures auf Pixabay

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