Soldatenrecht: Mit welchen Folgen ist nach Drogenkonsum zu rechnen ?

  • 1 Minuten Lesezeit

In der Bundesregierung bereitet man sich derzeit vor, einen Gesetzesentwurf zur Legalisierung von Cannabis in den Bundestag zu bringen. Währenddessen hält die Justiz an der Strafbarkeit von Cannabis nach dem Betäubungsmittelgesetz fest (vgl. Rechtstipp vom 12.07.2023 zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14.06.2023).

Soldaten der Bundeswehr werden bereits bei der Einstellung schriftlich darüber belehrt, dass jeder Kontakt mit verbotenen Betäubungsmitteln zur Entlassung führen kann. Für Soldaten in den ersten vier Dienstjahren erfolgt bei einem Verstoß in der Regel eine fristlose Entlassung gemäß § 55 Abs. 5 Soldatengesetz. Ist die Beweislage nicht eindeutig und wurde der Betroffene auch strafrechtlich nicht geahndet, ist eine Beschwerde und ein gerichtliches Vorgehen vor dem zuständigen Verwaltungsgericht unter Umständen aussichtsreich.

Hat der Soldat das fünfte Dienstjahr erreicht, leitet die Bundeswehr grundsätzlich ein gerichtliches Wehrdisziplinarverfahren ein. Über die möglichen Folgen wurde in anderen Rechtstipps berichtet.

Liegt ein gewichtigeres Delikt nach den §§ 29 ff. BtMG vor, könnte der Betroffene zu einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr verurteilt werden. Soweit eine solche Strafe dann rechtskräftig wird, scheidet der Soldat automatisch gemäß § 48 Nr. 2 SG aus der Bundeswehr aus. Hierzu bedarf es keiner Entlassung oder sonstigen Handlung der Bundeswehr mehr. Selbst wenn die Vorgesetzten für einen Verbleib des Soldaten sind, ändert dies nichts an den gestzlichen Folgen. Ohne Belang ist auch, ob eine Vollzugs- oder nur eine Bewährungsstrafe verhängt wurde.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen ist seit 1988 Soldat und Reservist (Oberstleutnant d.R.). Er hat viele Soldaten in Entlassungsverfahren und gerichtlichen Disziplinarverfahren vor den Truppendienstgerichten  erfolgreich verteidigt und vertreten.

Foto(s): Fotolia_67171930_M.jpg

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christian Steffgen

Beiträge zum Thema