Sollen wir Generalvollmacht erteilen oder wird dann über unseren Kopf hinweg entschieden?

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Vorsorge treffen – Soll ich eine Generalvollmacht erteilen oder wird dann über meinen Kopf hinweg entschieden!

Dieses Thema geht jeden an, aber auch bereits jüngere Menschen!

In so vielen Lebensbereichen treffen wir Vorsorge. Wir schließen Versicherungen ab und glauben uns geschützt zu wissen! Eine Vorsorgevollmacht greift jedoch in unsere persönliche Integrität ein, denn wir bevollmächtigen eine Vertrauensperson, über unsere Geschäfte und/oder über unsere Fragen der Gesundheit, wie Krankenhausaufenthalten oder Operationen oder gar einen Aufenthalt im Pflegeheim zu bestimmen.

Früh genug sollten wir Vorsorgevollmachten erteilen, wo Vertrauen innerhalb der Familie besteht. Denn machen wir uns klar, selbst Ehegatten haben kein gegenseitiges Vertretungsrecht nach dem Gesetz, die Kinder kein Vertretungsrecht für die Eltern ohne Vorsorgevollmacht. In vielen Fällen müssen daher, wenn keine Vorsorgevollmacht errichtet ist, gerichtliche Betreuungen eingerichtet werden. Oft sind die Entscheidungen, die dann ein eingesetzter Betreuer trifft, der kein Familienmitglied ist, nicht im Sinne der Familie.

Aber wen sollen wir bevollmächtigen?

Es soll eine Vertrauensperson sein. Wohl dem, der eine solche in seiner Familie hat. Häufig aber leben Menschen alleine oder haben keine Kinder und der Partner ist verstorben. Oder im Laufe der Jahre hat sich das Vertrauensverhältnis zu den Kindern verändert.

Nicht selten kann es zum Missbrauch der Vollmacht kommen. Oft haben gerade ältere Menschen nicht die Möglichkeit, ihre Konten zu verwalten. Ein Gang zur Bank wird beschwerlich und anstrengend. Zugang zum Internet ist nicht immer gegeben. Sollte eine Person, die nicht zur Familie gehört, das Vertrauen eines älteren Menschen gewonnen haben und Zugang zu Konten haben, so ist Vorsicht geboten.

Nicht selten wird in solchen Fällen vom Gericht eine Kontrollbetreuung eingerichtet. Aber nur dann wenn diese beantragt wird. Wird der Sachverhalt nicht aufgedeckt, so kann jahrelang Missbrauch betrieben werden.

Der Verein Vorsorgeanwalt e.V. setzt sich dafür ein, dass in Familien vertrauenswürdigen Personen Vollmachten oder Informationsvollmachten gegeben werden. Sollte aber die Gefahr von Missbrauch bestehen, gibt es die Möglichkeit über den Verein, einen Anwalt mit Kontrollvollmachten auszustatten.

Lassen Sie sich beraten! Frau Rechtsanwältin Ulrike Wiesemann ist Mitglied im Verein Vorsorgeanwalt e.V.


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