spar-anlagen.com: Betrugsverdacht! Es eilt! Anwaltsinfo

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Bei dem Anbieter für Kapitalanlagen Spar Anlagen (www.spar-anlagen.com) mit angeblichem Sitz in der Monbijoustraße 68 in 3007 Bern in der Schweiz besteht inzwischen der konkrete Verdacht, dass Anleger hier einem betrügerischen Festgeld-/Kapitalanlageanbieter zum Opfer gefallen sind. 

Eile ist daher geboten, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweisen!

Zwar bietet Spar Anlagen eigenen Angaben zufolge zum Beispiel "Vermögensverwaltung" an

oder auch zum Beispiel "Festgeldanlagen" bei diversen z.B. europäischen Banken.

Eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin liegt aber nicht vor.

Schon in einem Warnhinweis vom 12.06.2023 mit der Überschrift "Spar-Anlagen.com täuscht Nutzer" warnte die Stiftung Warentest eindeutig vor dem Betreiber Spar-Anlagen.com und wies darauf hin, dass der Anbieter damit werben  würde, dass er schon seit "mehr als 30 Jahren erfolgreich im Finanzmarkt etabliert sei", allerdings die Internetseite erst im März 2023 online gegangen sei.

Auch sei auffällig, dass die Seite lediglich eine Adresse in der Schweiz nennen würde, statt Name und Rechtsform eines Ansprechpartners oder einer Firma.

Allerdings besteht der konkrete Verdacht, dass die Anlegergelder nicht als "Festgeld" angelegt werden, sondern fremde Kontoinhaber Zugriff auf die überwiesenen Gelder haben und die Konten "leer räumen" könnten, wie diverse Betrugsfälle, vor denen gewarnt wurde (Eurozins, Weltzins.de, Zinsunion, BHP Capital AB, Investfinans AB usw.) bestätigen.

Den Telefonberatern von Spar-Anlagen.com ist nicht zu trauen, weil es sich hierbei bei Anbietern, die ohne die erforderliche Erlaubnis handeln, oftmals lediglich um geschulte Callcenter-Mitarbeiter handelt, die sich teilweise mit falschem Namen ausgeben.

Betroffene Anleger der Spar-Anlagen.com sollten  daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten unbedingt umgehend handeln, um die von Ihnen überwiesenen Gelder noch zu sichern, bevor es zum Beispiel zu unrechtmäßigen Abverfügungen kommen könnte und das überwiesene Geld somit "weg" ist.

Außerdem sollten Ansprüche gegen die Verantwortlichen geprüft werden, z.B. gem. § 826 BG; genauso wie mögliche Ansprüche gegen fremde Kontoinhaber und Empfängerbanken.

Rechtsschutzversicherungen erteilen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der RS-Versicherung des Anlegers.

Betroffene Anleger, die bei Spar-Anlagen.com ihr Geld angelegt haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten eiligst handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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