Sparkasse Rhein-Haardt: Widerruf des Darlehens öffnet Weg zu Umschuldung zu attraktiven Konditionen

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Möchten Sie vom aktuellen Zinsniveau profitieren und zu heutigen Darlehensbedingungen umschulden? Eine Möglichkeit, die Refinanzierung ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu erreichen, ist der Widerruf Ihres Darlehens bei der Sparkasse Rhein-Haardt. Rechtsanwaltskanzlei Werdermann | von Rüden bietet eine kostenlose Erstprüfung Ihrer Erfolgsaussichten an.

Rechtsprechung des BGH zu fehlerhaften Widerrufsbelehrungen der Banken ermöglicht Widerruf auch Jahre nach Vertragsschluss

Ein Großteil der in Deutschland seit 2002 verwendeten Widerrufsbelehrungen soll nach verschiedenen Schätzungen zufolge fehlerhaft sein. Was für die Darlehensnehmer ursprünglich ein Nachteil ist - keine ordnungsgemäße Belehrung über ihre Rechte -, stellt sich jetzt durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof als großer Glücksfall dar. Denn die höchste Instanz in Zivilsachen stellte sich auf die Seite der privaten Kreditnehmer. Hintergrund ist die seit Ende 2002 bestehende Pflicht für Banken, bei Abschluss eines Kreditvertrags ihre Kunden ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht zu belehren. Die Darlehensnehmer sollen Gelegenheit haben, den Vertragsschluss eines wirtschaftlich so bedeutenden Geschäfts in Ruhe zu durchdenken. Dafür sieht der BGH die Widerrufsbelehrung als Voraussetzung an. Ist diese jedoch fehlerhaft, könnten die Darlehensnehmer von der effektiven Ausübung ihrer Rechte abgehalten werden - so der BGH. Daher beginnt die Frist für den Widerruf in solchen Fällen nicht zu laufen. Der Darlehensvertrag kann auch nach längerer Laufzeit widerrufen werden.

Widerruf gegenüber Kündigung finanziell deutlich entlastender

Der Widerruf Ihres Darlehens gegenüber der Sparkasse Rhein-Haardt hat gegenüber einer Kündigung vor Ablauf der Zinsbindungsfrist einen großen Vorteil. Bei vorzeitiger Kündigung fordern nahezu alle Kreditinstitute von ihren Kunden eine Vorfälligkeitsentschädigung. Die Höhe richtet sich nach der Darlehenssumme und kann in ungünstigen Fällen mehrere Zehntausend Euro umfassen. Dadurch lohnt sich trotz aktuell sehr niedriger Zinsen eine Kündigung oft nicht. Ein Widerruf spart dieses Geld und ist somit finanziell deutlich günstiger.

Gesetzesänderung soll unbefristetes Widerrufsrecht abschaffen

Leider ist ein Ende des zeitlich unbegrenzten Widerrufsrechts in Sicht. Die meisten heute noch widerrufbaren Verträge könnten durch eine geplante Gesetzesänderung nur noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufbar sein. Interessierte Kreditnehmer müssen sich daher möglicherweise beeilen, ihre Vertragsunterlagen prüfen zu lassen.

Sparkasse Rhein-Haardt druckte in Belehrungstexten die für die Banken vorgesehenen Klammern und Fußnotenverweise ab

Wann ein Belehrungstext Erfolgsaussichten auf einen Widerruf bietet, hängt vom Einzelfall ab. Es muss stets die einzelne Widerrufsbelehrung umfassend juristisch aufbereitet werden. Anhaltspunkte für eine Argumentation finden sich oft im Vergleich mit dem jeweils gültigen Muster. So nahm die Sparkasse Rhein-Haardt beispielsweise in ihren Belehrungstext Fußnoten oder Klammerzusätze wie zum Beispiel „(Name, Firma und ladungsfähige Anschrift des Kreditinstituts, ggf. Fax-Nr., E-Mail-Adresse und/oder, wenn der Verbraucher eine Bestätigung seiner Widerrufserklärung erhält, auch eine Internet-Adresse)” auf, die an die Bank gerichtete Hinweise enthalten. Sie enthalten keine falschen Informationen, könnten jedoch die Gefahr mit sich bringen, den Darlehensnehmer beim Lesen abzulenken oder zu verwirren.

Zusatz zu finanzierten Geschäften ausführlich in Belehrungen der Sparkasse Rhein-Haardt beschrieben

Zudem enthalten die Widerrufsbelehrungen der Sparkasse Rhein-Haardt aus der Zeit um 2009 eine umfangreiche Passage zu finanzierten Geschäften. Die schwer zu verstehende Ausführung geht ausführlich auf den Widerruf bei finanzierten Geschäften ein. Das Problem an diesem Belehrungsabschnitt ist jedoch, dass er deutlich mehr Umfang einnimmt als der Rest der Belehrung und sehr schwer verständlich ist. Noch dazu beschreibt er Konstellationen, die die Darlehensverträge der Sparkasse Rhein-Haardt überhaupt nicht betreffen. Somit ist der Zusatz nicht hilfreich bei der Belehrung, sondern im Gegenteil eher verwirrend und ablenkend.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte bieten kostenlose Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen mit der Sparkasse Rhein-Haardt an

An einem Widerruf interessierte Kreditnehmer der Sparkasse Rein-Haardt sollten ihre Darlehensverträge von Experten des Verbraucherrechts prüfen lassen. Denn es muss bedacht werden, dass die Möglichkeit eines erfolgreichen Widerrufs aufgrund einer fehlerhaften Belehrung vom Einzelfall abhängig ist. Daher sollte gegenüber der Bank ein möglichst professionelles Vorgehen mit lückenloser juristischer Argumentation gezeigt werden. 
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Werdermann | von Rüden können auf langjährige Erfahrung im Bereich des Verbraucherrechts zurückblicken. Bereits zahlreiche Mandanten nutzten die Gelegenheit, ihre Vertragsunterlagen durch unsere kostenlose Erstprüfung auf Erfolgsaussichten durchsehen zu lassen.

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1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist
2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden
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Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet.


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