Sparpiloten: Urteil gegen Bank erwirkt! Anwaltsinfo!

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Beim Portal Sparpiloten.ch, bei dem vermutlich Betrug vorlag, fragen sich zahlreiche Anleger, wie sie ihr Geld zurück erhalten.

Der Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg ist es inzwischen gelungen, in einem ersten Fall für einen Anleger vor dem Landgericht Landshut mit Datum vom 07.06.2021 ein Urteil für den dortigen Anleger zu erwirken unter dem Az. 23 O 338/21 (Urteil noch nicht rechtskräftig) gegen eine schwedische Bank, bei der der Anleger auf ein Konto bei dieser das Geld überwiesen hatte.

Die Bank wurde in dem Urteil dazu verurteilt, den Anlagebetrag in Höhe von ca. 40.000,- € zurück zu erstatten.

Gerade Banken müssen bei einer Kontoeröffnung den Kunden auch prüfen, bei Zweifeln z.B. bei der Identitätsprüfung/Geldwäscheprüfung, dürfen sie kein Konto eröffnen.

 Falls z.B. Geldwäschevorschriften nicht beachtet worden sein sollten oder die Identitätsprüfung des Kontoinhabers nicht ausreichend geprüft worden wäre, kämen Ansprüche z.B. gem. § 826 BGB in Betracht.

Klagen können Anleger dabei teilweise, auch wenn sich die Bank im EU-Ausland befand, in Deutschland, z.B. aufgrund des sog. Verbrauchergerichtsstandes oder anderer Gerichtsstände.

Rechtsschutzversicherte Anleger von Sparpiloten seien darauf hingewiesen, dass Rechtsschutzversicherungen oftmals Kostenschutz für das außergerichtliche und gerichtliche Verfahren erteilen, Kanzleien wie Dr. Späth & Partner holen auch gerne eine kostenlose und unverbindliche Anfrage für den Anleger ein.

Geschädigte Anleger von "Sparpiloten" können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 18 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind und somit mit Fällen wie dem gegenwärtigen bestens vertraut sind.



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