Sparpläne mit Multi-Invest? Widerruf kann Lösung sein

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Ausgangslage

Immer wieder melden sich Anleger, die mit der Multi-Invest verschiedene langfristige Sparpläne geschlossen haben und die sich aus den Verträgen lösen wollen, bei RA Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht aus Bad Nauheim.


Widerrufsrecht gegeben

Ein Widerrufsrecht besteht bei sog. Fernabsatzverträgenund bei sog. außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (frühere Haustürgeschäfte) und ergibt sich je nach Abnschlusszeitraum aus den §§ 312d, 355 BGB bzw. § 312g, 356 BGB.


Widerrufsbelehrung fehlerhaft

Auffällig ist, dass zahlreiche der bislang zur Prüfung vorgelegten Verträge evident fehlerhafte Widerrufsbelehrungen aufweisen. So wird zB nicht zutreffend über den Fristbeginn oder die Widerrufsfolgen belehrt.

Solche fehlerhaften Widerrufsbelehrungen führen dann zu einem weiter bestehenden Widerrufsrecht des Anlegers mit der Folge einer Rückabwicklung aller erbrachten Leistungen des Anlegers

Vorteil der Ausübung eines solchen Widerrufsrechts ist dabei neben der Befreiung aus einer ggfs noch langen Laufzeit auch die Möglichkeit, etwaige eingetrene Verluste bei der Anlage zu umgehen.

Denn häufig sind die Sparpläne aufgrund von Gebühren und Provisionen sowie der Wertentwicklung deutlich hinter den Erwartungen der Anleger zurück geblieben und Verluste aufgelaufen.


Rechtsschutzversicherungen übernehmen häufig die Kosten

Anders als bei fehlerhafter Anlageberatung, die bei vielen Rechtsschutzversicheren ausgeschlossen ist, übernehmen im Widerrufsfall viele Versicherer hierbei auch die Kosten der Auseinandersetzung. Deckungsanfragen stellen wir gerne für Sie.


Erfahrener Fachanwalt berät

Als in Widerrufsfällen besonders erfahrener Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit der Erfahrung von weit über tausend Fällen im Bereich von Widerrufen, bietet RA Koch eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falls an.

Sprechen Sie uns unverbindlich an!

RA Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht



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