Sperrzeit bei Kündigung nach Verlust des Führerscheins

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Verliert ein Berufskraftfahrer seinen Führerschein und die Arbeitsstelle wegen zu vieler Punkte, droht ihm zusätzlich eine Sperre des Arbeitslosengeldes.


Voraussetzungen und Länge Sperrzeiten sind in § 159 SGB III geregelt. Je nach Schwere des Verstoßes können die Sperrzeiten von einer Woche bis zu 12 Wochen andauern, in denen der Arbeitnehmer keine Leistungen erhält. Werden Sperrzeiten verhängt, bedeutet das nicht nur, dass in diesem Zeitraum keine Leistungen gezahlt werden, sondern auch, dass sich der Anspruchszeitraum um die Zeiten der Sperrzeiten verkürzt. Die Folgen sind also beachtlich.


Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 19.4.2023 - Az. L 8 AL 1022/22 - entschieden, dass der Verlust des Arbeitsplatzes aus oben genannten Gründen grob fahrlässig herbeigeführt worden ist. Nach dieser Entscheidung führt eine Berufung auf die Unkenntnis des Punktestandes bzw. Überliegefristen nicht zum Entfallen der groben Fahrlässigkeit. Entsprechend der ständigen Rechtsprechung sah das Landessozialgericht die Voraussetzungen der Sperrzeit problemlos als gegeben an. Wer als Berufskraftfahrer wegen Missachtung der Verkehrsregeln eine Fahrerlaubnis verliere, verletze Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag. Bei einem Berufskraftfahrer sei klar, dass die Fahrerlaubnis unabdingbare Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit sei.


Vorliegend wurde also die verhängte Sperrzeit bestätigt. Die Berufung auf Unkenntnis rettet nicht. 


Rechtsanwalt Volker Weinreich

Fachanwalt für Arbeitsrecht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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