Spiegeltransaktion: Warum droht Gefahr vom Broker?

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Bei einer Spiegeltransaktion werden arglose Nutzer von fingierten Brokerplattformen aufgefordert, Überweisungen vorzunehmen. In der Regel gibt der Broker einen vorgeschobenen Grund an, mit dem er diese bestellte Einzahlung rechtfertigt. Wir möchten im Folgenden zeigen, was eine Spiegeltransaktion ist, wie sie sich davor schützen können und welche Schritte einzuleiten sind, falls sie einer Spiegeltransaktion bereits getätigt haben. 


Was ist eine Spiegeltransaktion? 

Wie der Begriff Spiegeltransaktionen bereits verrät, soll etwas gespiegelt werden. In diesem Fall geht es um Auszahlungen. Die Brokerplattformen täuscht ihren Kunden gegenüber vor, dass dieser nur auszahlen kann, wenn er zuvor eine Einzahlung leistet, welche den Auszahlungsbetrag spiegelt.


Das klingt mit etwas Distanz zum Thema auf Anhieb nicht sinnvoll und das ist es auch nicht. Tatsächlich sind die Täter aber ausgezeichnet darin, ihre Opfer einzuwickeln und mit überzeugenden E-Mails, fingierten Schreiben und teilweise auch persönlichen Anrufen zu überreden. Um also Opfer einer Spiegeltransaktion zu werden, muss man bereits ein Konto bei einem betrügerischen Broker eröffnet haben. 


Will man sich Geld auszahlen lassen, dann wird man von der Plattform kontaktiert und aufgefordert eine kurze Transaktion vorzunehmen, um die gewünschte Summe erhalten zu können. 


Wie gehen die Betrüger nach der Spiegeltransaktion vor? 

Fällt ein Opfer auf den Trick herein, dann erhält es selbstverständlich kein Geld ausgezahlt, sondern geht leer aus. Mit diesem angerichteten Schaden ist die Sache aber keineswegs erledigt. Denn jetzt können sich die Täter sicher sein, dass ein Betrugsopfer gefunden wurde, welches ihre Lügen den nötigen Glauben schenkt. 


Dies kann den erlittenen Schaden erheblich verschlimmern, denn im Anschluss versuchen die Täter, zumeist noch mehr Geld von ihrem Opfer abzupressen. In diesem Kontext täuschen sie häufig vor, dass durch die Spiegeltransaktionen eine Steuerlast entstanden ist, die nun zu begleichen wäre. Weil viele Täter im Ausland operieren, fällt es ihnen leicht, überzeugende Dokumente zu fälschen, die belegen sollen, dass die Steuern in einem anderen Staat fällig geworden sind. 


Damit ist die Spiegeltransaktion gewissermaßen ein Türöffner für die Täter. Weitere Betrugsmaschen sind der Liquiditätsnachweis oder das Einfordern von etwaigen Provisionen, die angeblich mit der Spiegeltransaktion fällig geworden sind. Selbstverständlich können diese Maschen auch abseits einer Spiegeltransaktion Anwendung finden, in der Praxis schließen sie sich aber nach dem ersten Betrug als Anschlussdelikt häufig an. 


Wie kann man sich vor Spiegeltransaktionen schützen? 

Spiegeltransaktionen sollen immer in Euro oder Kryptowährungen vorgenommen werden. Bei Eurozahlungen ist das Geld zumeist auf ein ausländisches Bankkonto zu überweisen, welches von den Tätern kontrolliert wird.  


Somit ist klar und deutlich erkennbar, dass der beste Schutz eine gesunde Skepsis ist. Denn die Täter sind davon abhängig, dass die Opfer der Zahlung zustimmen. 


Kein seriöses Unternehmen verlangt Einzahlungen als Vorbedingungen zur Auszahlung von Kundengeldern. Eine solche Praxis ist bei keiner Börse und keinem Broker üblich. Sobald man eine solche Anfrage erhält, darf man davon ausgehen, dass man einem Betrug aufgesessen ist. Meist haben die Opfer ja bereits Geld eingezahlt, um auf der vermeintlichen Brokerplattform handeln zu können. Dieses Geld sollte man keinesfalls abschreiben, sondern einen Anwalt einschalten, um eine Verfolgung der Täter zu veranlassen und möglicherweise auch Schadensersatz einfordern zu können. 


In jedem Fall sollte man aber davon absehen, weitere Summen zu überweisen oder sich auf Gespräche mit den Betrügern einzulassen. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn diese vorschlagen, über Software wie zum Beispiel TeamViewer oder AnyDesk behilflich zu sein. Damit wollen sie die Computer ihrer Opfer kapern und Schadsoftware einschleusen oder Transaktionen selbst anstoßen. 


Wie reagieren die Betrüger, wenn man die Spiegeltransaktion ablehnt? 

Die Erfahrung zeigt, dass die Betrüger keinesfalls lockerlassen, wenn sich ihre Opfer als widerstandsfähig erweisen und eine Spiegeltransaktion ablehnen. Hier setzen die Täter häufig nach und setzen ihre Opfer unter Druck. 


Dabei drohen sie sogar Strafanzeigen an, die entweder bei Steuerbehörden erfolgen sollen oder wegen Geldwäsche eingeleitet werden. Selbstverständlich ist das alles nur ein Hirngespinst und es gibt keinerlei rechtliche Handhabe gegen die Opfer. Der psychologische Druck ist jedoch für viele Personen sehr hoch, sodass sie am Ende doch in die Spiegeltransaktion einwilligen. 


Hier sollten Anleger jedoch hart bleiben und sich keinesfalls auf Diskussionen einlassen oder etwaige Drohungen ernst nehmen. Die einzige Strafanzeige, die im Zusammenhang mit einer solchen Spiegeltransaktion gestellt werden sollte, ist gegen den betrügerischen Broker. Anleger haben keinerlei Konsequenzen zu fürchten und sollten sich die Drohungen der Täter nicht zu Herzen nehmen. 


Was sollte man machen, wenn man die Spiegeltransaktion bereits geleistet hat? 

Sofern man mit dem Betrug aufgesessen ist und die Zahlung bereits geleistet hat, sollte man unbedingt damit beginnen sämtliche Details und Beweise zu sichern. Dazu gehört die Kommunikation mit den Tätern, Kontoauszüge, Transaktion-IDs von Kryptowährungen und sämtliche andere Daten, die in diesem Zusammenhang noch relevant sein könnten.


Außerdem empfiehlt es sich, den Kontakt mit den Tätern zunächst abzubrechen und keine weiteren E-Mails zu beantworten oder Telefongespräche entgegenzunehmen. Der nächste Gang sollte der zum fachkundigen Anwalt sein, um mit ihm gemeinsam, anhand der vorliegenden Informationen eine Strafanzeige zu formulieren und zu stellen. 


Bekommt ein Anwalt das Geld aus der Spiegeltransaktion zurück? 

Ich berate meine Mandanten in allen Fragen zu den Themen Spiegeltransaktionen sowie Brokerbetrug und leite, falls gewünscht, sämtliche erforderlichen Schritte ein, um die Täter zu verfolgen. Auch erwirke ich gegebenenfalls einen Schadensersatz für meine Mandanten. Bitte beachten Sie, dass die Erfolgsaussichten u. a. davon abhängig sind, wie viel Zeit zwischen der Spiegeltransaktion und der Strafanzeige vergangen ist. Zudem spielt es eine Rolle, wie die individuelle Fallkonstellation bestellt ist. Gerne berate ich Sie in einem Erstgespräch, um Ihnen die Möglichkeiten in Ihrem Fall aufzuzeigen.


Ob sie also das Geld zurückbekommen, lässt sich nicht pauschal beantworten und ist von vielen Faktoren abhängig. 


FAQ zu Spiegeltransaktionen

Wo finden Spiegeltransaktionen sonst Anwendung?

Der Begriff der Spiegeltransaktionen ist auch aus dem seriösen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen gebräuchlich und bekannt. Hier bezeichnet der Begriff den Prozess des Austauschs von Vermögenswerten oder Schulden zwischen zwei verbundenen Unternehmen, um bestimmte bilanzielle oder steuerliche Vorteile zu erzielen. Solche Transaktionen sind legal, sofern sie in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen und Vorschriften durchgeführt werden. Sie sind nicht in allen Ländern erlaubt.


An wen sollte ich mich wenden, wenn ich mit einer Spiegeltransaktion betrogen worden bin?

Es empfiehlt sich, einen Anwalt aufzusuchen, um sich eingehend beraten und falls erforderlich vertreten zu lassen. Alternativ kann man sich auch in Eigenregie an die nächste Polizeistation wenden und dort Strafanzeige erstatten. Eine weitere Anlaufstelle kann die BaFin sein, weil sie den Finanzmarkt beaufsichtigt und Maßnahmen gegen unlautere und illegale Angebote ergreift.


Welche alternativen Bezeichnungen gibt es für Spiegeltransaktionen?

Die Begriffe Echo-Transaktion und Zirkulationsprüfverfahren sind ebenfalls geläufig. Im Kontext des Brokerbetrugs beschreiben sie die gleiche betrügerische Methode wie die Spiegeltransaktion. Die Betrüger verlangen eine Einzahlung, um vermeintlich einen Geldbetrag auszahlen zu können.


www.Kryptobetrugshilfe.de

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+49 175 1252205

Foto(s): Timo Züfle, Dr. Marc Maisch

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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