Staatsanwaltschaft ermittelt: Hausdurchsuchung + Vorladung wegen Microsoft Windows Lizenz Key – Lizengo. Geldwäsche/Urheberrechtsverletzung?!

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Die Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit gegen Käufer von billig Windows Lizenzen von Lizengo, die es u.a. bei Edeka, Ebay, Amazon zu kaufen gab.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier mehr.

Zum Hintergrund

Vor einiger Zeit gab es günstige Windows Lizenzen bei Ebay, Amazon und Edeka zu kaufen (von Lizengo). 

Lizengo bot die Windows Pro Version für nur etwa 40,- Euro an. Gegen Lizengo wurde damals bereits wegen des Verdachts des Betrugs ermittelt. Es hat sich nämlich nicht um für den deutschen Markt zugelassene Lizenzen gehandelt. 

Die Käufer dürften dabei jedoch davon ausgegangen sein, dass es sich hier um seriöse Angebote gehandelt hat und nicht um Raubkopien bzw. nicht für den deutschen Markt lizensierte Versionen. Im Glauben ein gutes Schnäppchen gemacht zu haben, dürften nun Käufer aus allen Wolken fallen, wenn Sie sich einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen. 

Die Staatsanwaltschaft (Koblenz) ermittelt nun aber gegen Käufer wegen des Verdachts der Urheberrechtsverletzung (§ 106 UrhG), Geldwäsche, Datenhehlerei etc. Dabei kann es sein, dass die Käufe sogar schon mehrere Jahre zurück liegen.

Es soll nach Medienberichten sogar zu ersten Hausdurchsuchungen/Vorladungen gekommen sein.

Unser Rat 

Bewahren Sie Ruhe! 

Sollten Sie bereist eine Vorladung erhalten haben, so lassen Sie sich bestenfalls anwaltlich beraten.

Wir würden zunächst Akteneinsicht beantragen, um die Vorwürfe juristisch prüfen zu können. 

Zunächst gilt für Sie die Unschuldsvermutung. Die Staatsanwaltschaft hat Ihnen eine Straftat nachzuweisen. 

Dreh und Angelpunkt dürfte hier der wohl fehlende Vorsatz sein. Die Käufer hätten wissen müssen, dass es sich um keine offizielle Lizenz gehandelt hat.

In Anbetracht des Umstandes, dass die Lizenzen u.a. bei Edeka und Amazon angeboten worden sind, dürfte man wohldavon ausgehen, dass die Käufer im guten Glauben an die Rechtmäßigkeit/Seriosität dieses Angebots gehandelt haben.

Der Vorwurf der leichtfertigen Geldwäsche dürfte ebenfalls zu entkräftigen sein, da der Preisunterschied zu original Lizenzen nicht derart eklatant war und der Umstand dass die Produkte im seriösen Einzelhandel angeboten worden sind, für einen Laien nicht auf ein unlauteres Angebot hingedeutet haben dürften.

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor. 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage:

www.e-commerce-kanzlei.de


Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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