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Ständige Umzüge dienen nicht dem Kindeswohl

  • 2 Minuten Lesezeit
Sandra Voigt anwalt.de-Redaktion

[image]Bevor eine Sorgerechtsentscheidung ergeht, sollten mehrfache Umzüge des Kindes von einem Elternteil zum anderen vermieden werden. Nach der Trennung eines Paares sind es ihre Kinder, die am meisten leiden. Denn häufig können die Eltern nicht mehr miteinander reden, ohne zu streiten. Auch eine Einigung, wo die Kinder zukünftig leben sollen, ist meist nicht mehr ohne Hilfe eines Gerichts möglich. Bei der Entscheidung über das Sorgerecht und Umgangsregelungen spielt das Kindeswohl die zentrale Rolle.

Ständiger Aufenthaltswechsel des Kindes

Nachdem sich ein Ehepaar getrennt hatte, lebten die Töchter zunächst im Haushalt des Vaters. Einige Zeit später einigten sich die Eltern kurzzeitig auf ein sog. Wechselmodell, sodass ihre kleine Tochter, die noch den Kindergarten besuchte, abwechselnd beim Vater und bei der Mutter lebte. Da diese Umgangsregelung jedoch nicht funktionierte, wurde dem Vater einstweilig - bis zur Entscheidung über das Sorgerecht - das Aufenthaltsbestimmungsrecht für seine kleine Tochter zugesprochen. Die ältere Tochter hatte sich freiwillig dafür entschieden, beim Vater zu bleiben. Deren Mutter war jedoch der Ansicht, dass das kleine Mädchen besser bei ihr aufgehoben sei. Sie könne ihre Arbeitszeit flexibel gestalten. Außerdem habe sie sich bis zur Trennung hauptsächlich um ihre Kinder gekümmert, sodass sie die Hauptbezugsperson für das Mädchen sei.

Tochter kann zunächst bei der Mutter bleiben

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle gab der Mutter Recht. Bevor eine Entscheidung über die elterliche Sorge getroffen wird, darf das Mädchen bei ihr bleiben. Denn ein erneuter Umzug würde nicht dem Kindeswohl dienen. Kinder brauchen vor allem kontinuierliche familiäre und soziale Bindungen; ständige Umzüge von einem Elternteil zum anderen sollten daher vermieden werden.

Das würde vorliegend zwar dazu führen, dass die Geschwister dauerhaft getrennt leben. Da sie sich aber jedes Wochenende beim Vater treffen, ist eine Entfremdung voneinander nicht anzunehmen. Das Kind hat sich im Kindergarten am Wohnort der Mutter eingelebt und neue Freunde gefunden. Außerdem hat sich die Mutter bereits vor der Trennung hauptsächlich um ihre Töchter gekümmert und kann ihre Arbeitszeit flexibel gestalten. Es ist somit davon auszugehen, dass die Tochter emotional an der Mutter hängt und gut von ihr versorgt wird. Es gibt also keinen Grund, das Mädchen vor der Entscheidung über das Sorgerecht erneut zum Vater ziehen zu lassen.

(OLG Celle, Beschluss v. 19.07.2012, Az.: 15 UF 81/12)

(VOI)

Foto(s): ©Fotolia.com

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