Stellenabbau bei der Commerzbank: Mitarbeiter aufgepasst! Die wichtigsten Tipps für Arbeitnehmer

  • 3 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.


Die Commerzbank hat angekündigt, 3.300 Stellen in der Bundesrepublik bis zum Jahr 2028 abzubauen. Wie könnte der Stellenabbau ablaufen? Welche Rolle spielen Aufhebungsverträge und Kündigungen? Wie stellt man sich als Arbeitnehmer hier bestmöglich auf? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:


Vorab: Arbeitnehmer, die ihre Abfindung berechnen wollen, finden einen Abfindungsrechner auf meiner Kanzleiwebsite. Er beruht auf anwaltlichen Erfahrungen, und nicht auf der althergebrachten Formel „Ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr“.


Der Einfluss einzelner Branchen auf die Abfindungshöhe bleibt beim Abfindungsrechner unberücksichtigt. Neben der Automobilbranche zahlen Banken mit die höchsten Abfindungen. Wer als Bankmitarbeiter seine Abfindung berechnet, wird daher tendenziell ein verhältnismäßig niedrigeres Ergebnis herausbekommen, als das, was er in Abfindungsverhandlungen mit einem spezialisierten Fachanwalt erfahrungsgemäß erreichen könnte.


Über den Stellenabbau berichtet die Hessenschau online am 13.02.2025. Demnach setzt die Commerzbank vor allem auf „demografischen Wandel und natürliche Fluktuation“, mit anderen Worten: auf den Renteneintritt vieler Arbeitnehmer. Angesichts der geringen Zeitspanne von drei Jahren halte ich dies für eher unwahrscheinlich.


Wahrscheinlicher ist, dass es vermehrt Frühverrentungen geben wird – und Abfindungsverträge. Um wohl auch insoweit Anreize zu schaffen, hat die Commerzbank die in der Meldung genannten „Restrukturierungskosten“ von 700 Millionen Euro eingeplant.


Was müssen Arbeitnehmer in einer solchen Situation beachten?


  • Vermeiden Sie möglichst Verstöße gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten. Erfahrungsgemäß schauen Arbeitgeber bei Pflichtverstößen genauer hin, wenn sie Stellen abbauen, und nutzen eine Gelegenheit viel eher für eine Kündigung.
  • Gehen Sie also pünktlich zur Arbeit und überziehen Sie Ihre Pausen nicht. Vermeiden Sie private Telefongespräche und private Internetnutzung während der Arbeit, auch im Homeoffice. Nehmen Sie nichts mit nach Hause, was nicht zweifellos Ihnen gehört. Rechnen Sie immer korrekt ab. Verstöße dagegen stellen regelmäßig eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung dar, auf die der Arbeitgeber mit einer Abmahnung und im Widerholungsfall mit einer verhaltensbedingten Kündigung reagieren darf. Mitunter ist auch die fristlose Kündigung möglich.
  • Achten Sie auf Ihre Fehlzeiten; vermeiden Sie nach Möglichkeit längere Krankheitsphasen, sowie Fehltage vor und nach Wochenenden, Feiertagen und Ihrem Urlaub. 
  • Wird Ihnen ein Aufhebungsvertrag oder ähnliches angeboten, unterschreiben Sie ihn nicht ohne vorherigen Rat eines spezialisierten Anwalts/Fachanwalts für Arbeitsrecht. In der Regel erreicht ein spezialisierter Anwalt/Fachanwalt in individuellen Verhandlungen deutlich besserer Ergebnisse.
  • Verhandeln Sie Aufhebungsverträge nicht allein. Sie haben regelmäßig kaum eine Chance, Ihre Interessen angemessen gegen erfahrene, geschulte Personaler durchzusetzen. Überlassen Sie Abfindungsverhandlungen grundsätzlich einem spezialisierten Anwalt/Fachanwalt.

Auch wichtig:


  • Passen Sie auf bei Umstrukturierungen. Ohne der Bank etwas unterstellen zu wollen, ist es in der Vergangenheit vorgekommen, dass große Konzerne vor einem Stellenabbau Abteilungen schaffen, deren Mitarbeiter sie in Zukunft leichter betriebsbedingt kündigen können. Sprechen Sie deshalb jede Zustimmung zu einer Änderung mit einem Spezialisten ab. Das gilt auch, wenn Sie neue Aufgaben bekommen oder einer Änderungskündigung zustimmen sollen.
  • Schließen Sie eine Rechtsschutzversicherung für das Arbeitsrecht ab. Die entsprechenden Tests der Zeitschrift Finanztest bieten hier einen guten Überblick.

Haben Sie eine Kündigung oder Änderungskündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?


Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.


Bundesweite Vertretung


Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit über 25 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.


Abfindungsrechner 2025


Gehen Sie jetzt auf die Homepage von Fachanwalt Bredereck und berechnen Sie Ihre Abfindungschancen mit dem neuen Abfindungsrechner von Fachanwalt Bredereck.


Alles zum Arbeitsrecht finden Sie auf der Kanzleihomepage.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Beiträge zum Thema