Stellenabbau bei der Commerzbank – 9600 Stellen sollen gestrichen werden

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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.

Massiver Stellenabbau geplant

Aktuellen Pressemeldungen zufolge (z. B. Spiegel Online vom 29.09.2016) sollen bei der Commerzbank in den kommenden Jahren 9600 Vollzeitstellen gestrichen werden. Durch 2300 neue Stellen „in Wachstumsfeldern“ soll der Netto-Stellenabbau letztlich bei 7300 Arbeitsplätzen liegen. Der Abbau sei Teil von Umbauplänen der Commerzbank zu einem „digitalen Technologieunternehmen“. Was haben Arbeitnehmer, deren Unternehmen einen Stellenabbau durchführt, grundsätzlich zu beachten?

Betriebsbedingte Kündigungen

Wer eine Kündigung erhält, hat insgesamt drei Wochen nach Zugang der Kündigung Zeit, die Kündigung vor dem Arbeitsgericht anzugreifen. Richtige Klage ist die Kündigungsschutzklage, also eine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht wirksam beendet wurde.

Sozialplan und Interessenausgleich machen Kündigungsschutzklage nicht ohne weiteres entbehrlich

Oftmals meinen Arbeitnehmer, dass eine Klage nicht erforderlich sei, sofern ein Sozialplan besteht. Der Sozialplan bzw. Interessenausgleich stellt allerdings lediglich eine gewisse Grundabsicherung für die betroffenen Mitarbeiter dar. Im Wege einer Kündigungsschutzklage bietet sich für Arbeitnehmer oftmals die Möglichkeit, die entsprechenden Bedingungen zu verbessern. Wer sich diese Chance entgehen lässt, verschenkt unter Umständen Geld und Sicherheit.

Beste Strategie prüfen

Unmittelbar nach Zugang der Kündigung sollte die Kündigung auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. Anschließend gilt es abzuwägen, ob die Erhebung einer Kündigungsschutzklage im jeweiligen Fall sinnvoll und erfolgsversprechend ist.

Kündigungsschutzklage lohnt sich in der Regel

Oftmals ist die Kündigungsschutzklage die beste Option für Arbeitnehmer. Wer nicht klagt, hat nach Ablauf der Drei-Wochen-Klagefrist keine Chance mehr, gegen die Kündigung vorzugehen. Gibt es dann neuere Entwicklungen, partizipieren regelmäßig nur die Mitarbeiter, die geklagt haben.

Drohende Nachteile bei Angebot eines Aufhebungsvertrags

Wer vom Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag gegen Zahlung einer Abfindung angeboten bekommt, sollte dabei beachten, dass damit möglicherweise einige Nachteile (Sperrzeit, Steuer, Anrechnung auf das Arbeitslosengeld) einhergehen.

Unser Angebot:

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Erhalt einer Kündigung bzw. dem Ablauf der Befristung eines Arbeitsverhältnisses. Gern können Sie einen zunächst unverbindlichen telefonischen Beratungstermin mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vereinbaren und die Chancen und Risiken einer Kündigungsschutzklage oder eines geeigneten anderweitigen Vorgehens erörtern.

Kündigungshotline: Unsere Kündigungshotline ist für Sie unter 0176-21133283 geschaltet. Hier können Sie sich zunächst unverbindlich zu Fragen rund um die Kündigung bzw. Befristung des Arbeitsverhältnisses beraten lassen.

29.09.2016

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Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer: Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 € zuzüglich MwSt. Das alles hier: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de


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