Stellenabbau bei der Commerzbank – Tipps für Arbeitnehmer

  • 2 Minuten Lesezeit

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Die Commerzbank hat einen massiven Stellenabbau für die kommenden Jahre angekündigt, nach bisherigen Angaben betreffe das hierzulande jeden dritten Arbeitsplatz der Bank. Das berichtet hessenschau.de in einem Artikel vom 03.02.2021. Was ist Commerzbank-Mitarbeitern zu raten? Tipps hat der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

1. Rechtsschutzversicherung abschließen

Aufhebungsverträge prüfen, Abfindungsverhandlungen führen, Kündigungsschutzklage einreichen: Bessere Ergebnisse erreicht man regelmäßig, wenn man damit einen Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht beauftragt.

Mit einer arbeitsrechtlichen Rechtsschutzversicherung spart man sich regelmäßig die Anwaltskosten und steht am Ende finanziell besser da. Mehr noch: Eine Rechtsschutzversicherung verbessert regelmäßig die Verhandlungsposition des Arbeitnehmers.

2. Arbeitsvertragliche Pflichten einhalten

Baut ein Unternehmen Stellen ab, nutzt es eher die ihnen bietenden Chancen, Arbeitnehmern wegen arbeitsvertraglicher Verfehlungen zu kündigen.

Deshalb: Achten Sie mehr denn je darauf, beispielsweise Fahrtkosten richtig abzurechnen, das Internet nicht privat zu nutzen, Arbeitszeitnachweise korrekt zu führen, kein Eigentum der Bank mit nach Hause zu nehmen und sich bei einer Erkrankung rechtzeitigen krank zu melden und den Krankenschein rechtzeitig und nachweisbar einzureichen. 

Halten Sie Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten ein; geben Sie der Bank keine Steilvorlage für eine verhaltensbedingte oder fristlose Kündigung!

3. Aufhebungsvertrag prüfen

Im Fall eines Aufhebungsvertrages sollte man sich immer Bedenkzeit geben und ihn von einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen lassen.

In vielen Fällen lohnt es sich, den Aufhebungsvertrag, gegebenenfalls anwaltlich, nachzuverhandeln. Ungeprüft sollte man einen Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben!

4. Kündigung: Kündigungsschutzklage prüfen

Viele Kündigungen verstoßen gegen das Arbeitsrecht; oft lohnt sich eine Kündigungsschutzklage – auch und gerade im Fall einer Kündigung mit Sozialplanabfindung! In vielen Fällen rettet man mit der Klage seinen Job, erreicht eine hohe Abfindung, oder handelt bessere Ergebnisse aus, als die, die der Sozialplan vorsieht.

Wie die Chancen einer Klage sind, ob sie sich lohnt, erfahren Sie am besten von einem auf Kündigungsschutz spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Ich rate dazu, den Anwalt am selben Tag, an dem man die Kündigung erhalten hat, anzurufen. Denn: Nach einer Kündigung gelten kurze Fristen: Die sofortige Zurückweisung ist nur innerhalb von wenigen Tagen nach der Kündigung möglich, die Kündigungsschutzklage nur innerhalb einer Dreiwochenfrist.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.

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