Stellenabbau bei der Deutschen Bank: Tipps für Arbeitnehmer

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

„Schmerzhaft und unvermeidbar.“ So nennt Deutsche Bank-Chef Sewing eine von der Bank angekündigte Entlassungswelle, bei der bis 2022 die Mitarbeiterzahl beim Geldhaus um 18.000 reduziert werden soll. Zahlreiche Medien haben darüber berichtet, so auch die Welt Online am 08.07.2019, wonach der Stellenabbau bereits begonnen habe. Deutsche Bank-Mitarbeiter sollten jetzt Folgendes beachten.

Mein wichtigster Tipp als Fachanwalt für Arbeitsrecht: Unterschreiben Sie nichts!

Um Personal abzubauen, wird die Deutsche Bank erfahrungsgemäß Aufhebungsverträge anbieten, verbunden mit Abfindungsangeboten, die manch einen Mitarbeiter beeindrucken dürften. Hier kann ich aus langjähriger Erfahrung mit Abfindungsverhandlungen nur sagen: Fast immer sind die eingangs angebotenen Abfindungen (oft deutlich) niedriger, als das, was ein Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber erreicht.

Eine unterschriebene Aufhebungsvereinbarung kann man kaum rückgängig machen.

Bis zur Unterschrift kann man verhandeln, danach regelmäßig nicht mehr! Immer wieder erlebe ich es, dass Arbeitnehmer erst nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages bei mir rechtlichen Rat suchen. Leider kann ich in solchen Fällen meist nichts machen. Große Arbeitgeber gestalten ihre Aufhebungsverträge regelmäßig so, dass sie kaum angreifbar sind. Arbeitnehmer, die ohne Rücksprache mit einem Experten unterschreiben, verschenken oft viel Geld.

Hat Ihnen die Deutsche Bank ein Abfindungsangebot gemacht? Sprechen Sie zuerst mit einem Anwalt, gern mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck über das in Ihrem Fall beste, realistische Abfindungspaket, und über die aussichtsreichste Strategie für einen Joberhalt bei der Deutschen Bank. Rufen Sie Anwalt Bredereck noch heute an: Das telefonische Erstgespräch bei ihm ist kostenlos und unverbindlich.

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen.

Wo finden Sie weitere Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag? Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage aus Arbeitnehmersicht: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de. Alles zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses, einschließlich Musterklagen und Mustervereinbarungen: www.kuendigungen-anwalt.de.

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