Stellenabbau bei Henkel: Tipps für Arbeitnehmer

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Das Unternehmen Henkel hat angekündigt, bis Ende 2023 mindestens zweitausend Arbeitsplätze abbauen zu wollen. Das berichtet das Handelsblatt online am 05.05.2022. Demnach würden davon hauptsächlich Arbeitnehmer der Verwaltung und aus dem Vertrieb betroffen sein.

Was muss man als davon betroffener Mitarbeiter beachten? Wie sollte man vorgehen, um einen Arbeitsplatzverlust möglichst zu vermeiden oder wenigstens eine hohe Abfindung zu erreichen? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Keine Kündigungsgründe schaffen

Zwar verfolgt Henkel dem Bericht zufolge das Ziel, beim Stellenabbau betriebsbedingte Kündigungen auszuschließen. Das bedeutet aber nicht, dass Henkel beim Stellenabbau nicht trotzdem aus anderen Gründen kündigen könnte, beispielsweise wegen einer Pflichtverletzung des Arbeitnehmers oder wegen Krankheit.

Deshalb: Verhalten Sie sich möglichst immer vertragstreu, begehen Sie keine Fehler, geben Sie keinen Grund für eine Abmahnung; schalten Sie im Zweifel einen Gang zurück und achten Sie lieber auf Fehlervermeidung, als darauf, Mitarbeiter des Monats zu werden. Wer Höchstleistungen anstrebt, begeht eher Fehler und macht sich eher angreifbar, als der umsichtige Arbeitnehmer.

Aufhebungsverträge nicht unterschreiben ohne vorherigen anwaltlichen Rat

Die ersten arbeitgeberseitigen Aufhebungsangebote sind meist deutlich niedriger, als die Abfindungen, die der Arbeitgeber in einer späteren Phase des Stellenabbaus, beziehungsweise nach individuellen Verhandlungen, anbietet. Besprechen Sie deshalb das erste Angebot immer zuerst mit einem auf Kündigungsschutz spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht, bevor Sie handeln.

Rechtsschutzversicherung abschließen

Ich rate allen Mitarbeitern, die von einem Stellenabbau betroffen sein könnten, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, am besten eine mit einer kurzen Wartezeit von drei Monaten. Mit ihr sind Arbeitnehmer bei Abfindungsverhandlungen und bei Kündigungsschutzklagen in einer oft deutlich besseren Position. Mit einer Versicherung kann man Prozesse meist länger durchhalten, und effektiver Druck auf den Arbeitgeber ausüben.

Vorsicht bei Änderungen

Es kann vorkommen, dass der Arbeitgeber im Vorfeld eines Stellenabbaus Abteilungen umbaut oder Arbeitnehmern andere Aufgaben zuteilt, was dazu führen kann, dass die davon betroffenen Arbeitnehmer leichter kündbar sind. Jeder Änderung sollte man im Vorfeld eines Stellenabbaus deshalb als Arbeitnehmer kritisch gegenüber stehen, und sie im Zweifel und nach anwaltlichem Rat eher ablehnen.

Früh anwaltlichen Rat einholen

Was beim Aufhebungsvertrag und Änderungen gilt, gilt erst recht im Fall einer Kündigung: Die besten Ergebnisse, auch im Hinblick auf die Höhe der Abfindung, erreicht man, wenn man nach der Kündigung umgehend rechtlichen Rat bei einem Kündigungsschutzexperten einholt – und nach entsprechendem Rat Klage gegen die Kündigung einreicht.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.

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