Stellenabbau bei IBM – Tipps für Arbeitnehmer
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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.
Wie bereitet man sich auf eine Kündigung vor? Wichtig zu wissen ist das für Arbeitnehmer, deren Job in Gefahr ist, weil der Arbeitgeber möglicherweise einen Stellenabbau plant.
Medienberichten zufolge plant der IT-Konzern IBM wohl einen Stellenabbau von 2300 Arbeitsplätzen. Das berichtet die Stuttgarter Zeitung online am 01.11.2020. Demnach befürchtet man auf Gewerkschaftsseite, dass es neben freiwilligen Lösungen auch zu betriebsbedingten Kündigungen mit Sozialplan kommen könnte – unter Umständen bereits im ersten Quartal 2021.
Wer in einem Unternehmen, das Stellen abbauen will, umsichtig handelt, bleibt unter Umständen davon verschont. In vielen Fällen verbessert man die Chancen auf eine Abfindung. Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck sagt, wie sich Arbeitnehmer eines großen Unternehmens am besten auf einen Stellenabbau vorbereiten.
1. Rechtsschutzversicherung abschließen
Schließen Sie eine Rechtsschutzversicherung ab, welche den Arbeitsrechtsschutz umfasst. Achten Sie auf eine möglichst kurze Wartezeit von drei Monaten.
Mit einer Rechtsschutzversicherung kämpft man unbeschwerter gegen eine Kündigung. Man braucht sich keine Sorgen wegen der Kosten des Rechtsstreits machen. Eine Rechtsschutz hilft regelmäßig auch bei den Verhandlungen um eine höhere Abfindung. Regelmäßig kommt sie für die damit zusammenhängenden Anwaltskosten auf.
2. Ungünstige Versetzung vermeiden
Vorsicht ist geboten, wenn der Arbeitgeber Umstrukturierungen vornimmt. Bei anderen Unternehmen kam es bereits vor, dass man Abteilungen geschaffen hat, nur um den dort tätigen Mitarbeitern kurz danach allen betriebsbedingt zu kündigen.
Überlegen Sie es sich deshalb genau, in welche Abteilung Sie sich versetzen lassen, beziehungsweise: Ob Sie einer dahingehenden Änderungskündigung zustimmen wollen, oder nicht. Hier sollte man sich vorher den Rat eines erfahrenen Arbeitsrechtlers einholen!
3. Freiwillige Lösungen überprüfen
Im Fall einer Sozialplanabfindung lohnt es sich unter Umständen, die Kündigung abzuwarten und ein besseres Ergebnis im Rahmen einer Kündigungsschutzklage auszuhandeln. Meist hat diese Vorgehensweise nur Vorteile für den Arbeitnehmer. Oft erreicht man – vertreten durch einen Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht – ein besseres Ergebnis in den Vergleichsverhandlungen vor Gericht.
4. Informationen sammeln
Hören Sie sich im Unternehmen um, sammeln Sie Hintergrundinformationen – gegebenenfalls auch beim Betriebsrat. Je mehr Informationen man über den Stellenabbau hat, desto besser kann ein Anwalt die Chancen einer Klage beziehungsweise von Abfindungsverhandlungen einschätzen.
5. Arbeitsvertragliche Pflichten beachten
Arbeitgeber, die einen Stellenabbau planen, suchen oft verstärkt nach Kündigungsgründen. Verhalten Sie sich so, dass Sie ihm möglichst keine bieten! Rechnen Sie korrekt ab, führen Sie Ihre Arbeitszeitnachweise wahrheitsgemäß, vermeiden Sie Pflichtverletzungen – auch im Zusammenhang mit Corona. Verhalten Sie sich im Fall einer Arbeitsunfähigkeit strikt nach den Regeln.
Geben Sie Ihrem Arbeitgeber keine Möglichkeit, Ihnen verhaltensbedingt, fristlos oder personenbedingt wegen Krankheit zu kündigen.
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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 22 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.
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