Stellenabbau bei PayPal in Berlin: Wichtig zu wissen

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Von einem „massiven Stellenabbau“ bei PayPal berichtet die Berliner Morgenpost Online am 24.06.2019. Demnach soll ein Großteil der Arbeitsplätze beim Zahlungsdienstleister in Berlin wegfallen. Was das für Arbeitnehmer bei PayPal bedeutet, erklärt Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck hier.

Wie kann PayPal den Stellenabbau erreichen? Darf PayPal trotz guter Zahlen betriebsbedingt kündigen? 

Ein Unternehmen hat eine Reihe von Möglichkeiten, Personalbestand abzubauen. Beispielsweise mit Aufhebungsverträgen, die Mitarbeiter zum freiwilligen Verzicht auf den Arbeitsplatz bewegen sollen – mit der Abfindung als wichtigstem finanziellen Anreiz.

Betriebsbedingte Kündigungen nicht unrealistisch.

Der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens hindert Arbeitgeber rechtlich nicht daran, Mitarbeitern betriebsbedingt zu kündigen. Bei einem Stellenabbau sind betriebsbedingte Kündigungen daher immer denkbar. Allerdings: Das Arbeitsrecht, allen voran das Kündigungsschutzgesetz, setzt andere Hürden für die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung. Angefangen bei den Formalien bis hin zur korrekten Sozialauswahl kann der Arbeitgeber hier sehr viel falsch machen.

Wie verhält man sich am besten bei Aufhebungsvertrag, betriebsbedingter Kündigung?

Für einen Aufhebungsvertrag gilt: Unterschreiben Sie nichts! Besprechen Sie jedes Abfindungsangebot zuerst mit einem Experten, am besten mit einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht. Rufen Sie im Fall einer Kündigung umgehend bei einem Arbeitsrechtler an und informieren Sie sich über die Möglichkeiten einer Kündigungsschutzklage und über Ihre Abfindungschancen. Warten Sie mit dem Anruf nicht länger als ein bis zwei Tage nach dem Zugang des Kündigungsschreibens, da sonst ein Fristablauf droht, der Ihre Abfindungschancen reduziert. Die Dreiwochenfrist der Kündigungsschutzklage sollten Sie zudem möglichst nicht ausreizen.

Was wir für Sie tun können. Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen.

Besprechen Sie Ihren Fall zunächst mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch, kostenlos und unverbindlich die Erfolgsaussichten eines Vorgehens im Zusammenhang mit der Kündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages: Wie hoch sind die Chancen? Was sind die Risiken? Welche Fristen gelten? Welche Abfindung ist realistisch?

Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag. Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de. Informationen zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses, einschließlich Musterklage, Musterschreiben und Mustervereinbarung: www.kuendigungen-anwalt.de.

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

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