Stellenabbau bei Tesla in der Bundesrepublik? Die wichtigsten Tipps für Arbeitnehmer

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Bei Tesla könnten in den kommenden Monaten weltweit tausende von Arbeitsplätze wegfallen. Das berichtet beispielsweise rbb24.de in einem online-Artikel vom 21.06.2022. Demnach sei davon aber nicht betroffen der Berlin-nahe Tesla-Standort Grünheide.

Was Tesla-Mitarbeitern, aber auch anderen Industrie-Arbeitnehmern, hierzulande dennoch zu raten ist, um sich möglichst gut gegen einen Arbeitsplatzabbau zu wappnen, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

US-amerikanische Unternehmen, und dazu gehört Tesla, sind mitunter eher dafür bekannt, bei einem Stellenabbau von Beginn an auch Kündigungen auszusprechen, anstatt zunächst nur Aufhebungsverträge oder Frühverrentungen und ähnliche Beendigungsmodelle anzubieten.

Auch wenn dem oben genannten Pressebericht zufolge Grünheide vom Stellenabbau nicht betroffen sei, kann es auch für dortige Arbeitnehmer nicht schaden, dass sie die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und vorsorgen.

Zudem ist nicht auszuschließen, dass bei Industrieunternehmen zwar Personal in der Fertigung aufgebaut wird, es aber gleichzeitig zum Abbau von Stellen in der Verwaltung und im Vertrieb kommt.

Was ich regelmäßig Arbeitnehmern in Industriebranchen generell empfehle, würde ich in dieser Lage auch Tesla-Mitarbeitern raten: Schließen Sie möglichst zeitnah eine das Arbeitsrecht abdeckende Rechtsschutzversicherung ab, möglichst mit einer kurzen Wartezeit von drei Monaten.

im Allgemeinen gilt nämlich: Falls der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht, oder einen Aufhebungsvertrag anbietet, ist der Arbeitnehmer mit einer Rechtsschutzversicherung regelmäßig in einer besseren Verhandlungsposition, wenn es darum geht, den Job zu retten oder eine hohe Abfindung zu erreichen.

Im Fall einer Kündigung würde ich rechtsschutzversicherten Arbeitnehmern, und vielfach auch Arbeitnehmern ohne Rechtsschutzversicherung, raten, Klage vor dem Arbeitsgericht einzureichen. Erfahrungsgemäß fällt es Arbeitgebern schwer, nachzuweisen, dass ein Arbeitsplatz außerhalb der Produktion weggefallen ist. Doch auch Kündigungen in der Produktion müssen sich an den strengen Maßstäben des Kündigungsschutzgesetzes für betriebsbedingte Kündigungen messen lassen.

Jedenfalls sollte sich jeder Arbeitnehmer im Fall einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages zu den Aussichten einer Kündigungsschutzklage beraten lassen von einem auf Kündigungsschutz und Abfindungen spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht!

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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 

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