Stellenabbau Ford Köln – wir beraten Arbeitnehmer!

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Der Autohersteller Ford hat Ende März angekündigt, rund 3.800 Stellen zu streichen. Presseberichten zufolge ist die Stimmung in der Belegschaft gedrückt. Die Ängste der Mitarbeiter sind nachvollziehbar. Nahezu jeder hat Sorge um seine Zukunft. 

Nun stehen Abfindungsangebote im Raum. Doch es gibt keine Abfindung ohne Aufhebungsvertrag. Und der birgt auch Risiken. Und wie lange soll eine solche Abfindung überhaupt ausreichen, um die Familie zu ernähren und das Haus weiter abzubezahlen? 

In diesem Rechtstipp gehen wir der Situation bei Ford Köln genauer auf den Grund und beleuchten aus einer arbeitsrechtlichen Perspektive, was Beschäftigte unternehmen können!

1. Stellenstreichung bei Ford Köln – Aufhebungsverträge und Abfindungen

Den Medien gegenüber teilte Ford mit, einen möglichst sozialverträglichen Stellenabbau anzustreben. Dabei setze man zunächst auf die freiwillige Aufhebung der Arbeitsverträge und Frühverrentung. Allerdings seien auch betriebsbedingte Kündigungen nicht gänzlich ausgeschlossen. 

Aus rechtlicher Sicht dürfte Ford die Aufhebungsverträge unter anderem deswegen bevorzugen, da sich hierdurch zeit- und kostenintensive Kündigungsschutzprozesse vermeiden lassen. Für die Beschäftigten stellen sich hier allerdings schwierige Abwägungsfragen. Denn der Abschluss eines Aufhebungsvertrages muss gut durchdacht sein! 

Wie auch die Kündigung zieht der Aufhebungsvertrag die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach sich. Allerdings müssen hierzu beide Vertragspartner mitwirken. Denn sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer müssen mit dem Vertragsende einverstanden sein und die Vereinbarung unterzeichnen. In der Regel wird der Abschluss des Aufhebungsvertrages von der Zahlung einer Abfindungssumme abhängig gemacht. Was Ford Köln anbelangt, stehen nach Presseberichten Summen in Höhen von mindestens 30.000 Euro im Raum. Auf der anderen Seite sind jedoch auch die Konsequenzen, die sich an einen Aufhebungsvertrag knüpfen, weitreichend. Als Arbeitnehmer besteht beispielsweise – je nach Einzelfall – die Gefahr, dass Sie Sperrzeiten beim Bezug von Arbeitslosengeld hinzunehmen haben. 

Dementsprechend wichtig ist eine anwaltliche Beratung, bevor Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Einerseits lassen sich durch geschickte Ausgestaltungen der Vertragsklauseln Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld vermeiden. Andererseits steigern Sie Ihre Verhandlungsposition bei der Vereinbarung über die Abfindungshöhe. Denn als Arbeitnehmer dürfen Sie nicht vernachlässigen, dass auch Ihr Arbeitgeber ein Interesse an der frühzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat. Darüber hinaus stellen arbeitgeberseitige Kündigungen immer auch Risiken dar. Denn legen Sie Kündigungsschutzklage ein, überprüft ein Gericht die strengen Wirksamkeitsvoraussetzungen der Kündigung eines Arbeitnehmers. Unternehmen wie Ford Köln versuchen in der Regel solche risikoreichen Kündigungsschutzprozesse mit ungewissem Ausgang zu vermeiden. 

2. Was Ihr Anwalt im Arbeitsrecht für Sie tun kann!

Mit einem fachkundigen Rechtsanwalt an Ihrer Seite können Sie Ihre Verhandlungsposition stärken und unter Umständen sogar deutlich höhere Abfindungssummen erzielen. Lassen Sie sich also nicht im Einzelgespräch mit Ihrem Arbeitgeber überrumpeln! Unterzeichnen Sie im Eifer des Gefechts keinen Aufhebungsvertrag, mit dem Sie nicht zufrieden sind. 

Selbst wenn Ihr Arbeitgeber ankündigt, die Abfindung reduziere sich im Laufe Ihrer Bedenkzeit, sollten Sie sich hiervon zunächst unbeeindruckt zeigen. Als Beschäftigter haben Sie das Recht, das Vertragsdokument zunächst überprüfen zu lassen und sich Bedenkzeit zu verschaffen. Diese Möglichkeit ist unbedingt auszunutzen. Denn ein unterzeichneter Aufhebungsvertrag ist nur sehr schwierig rückgängig zu machen. 

Zusammenfassend gilt:

  • Aufhebungsvertrag nicht voreilig unterschreiben, sondern zuvor anwaltlich beraten lassen!
  • Stärken Sie Ihre Verhandlungsposition!
  • Vergegenwärtigen Sie sich, dass auch Ihr Arbeitgeber ein Interesse an dem Aufhebungsvertrag hat!

Nehmen Sie bei Fragen zum Aufhebungsvertrag, Abfindung, Frühverrentung oder Kündigung jederzeit gerne Kontakt zu uns auf!


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